Sprungziele
Seiteninhalt

Straßenverkehrsbehörde

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Veranstaltungen (Auswirkung auf Straßenverkehr)

Veranstaltungen wie z. B.

  • Festumzüge
  • Motorsportveranstaltungen
  • Radsportveranstaltungen
  • Wanderungen
  • usw.,

für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.


Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Bestätigung der Gemeinde wegen der Verkehrsregelung / Absicherung / Aufstellung der Beschilderung
  • Lageplan mit Einzeichnung der Strecke
  • Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung

Zuständigkeit

Die Erlaubnis erteilt das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde, dagegen die höhere Verwaltungsbehörde (Regierung), wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinausgeht.