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Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Allgemeine Informationen - Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie enthält Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb sowie zur Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung bzw. größtmögliche Verhinderung von Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen.

Die jeweiligen Anlagen sind im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Neufassung vom 02.05.2013) mit einem E gekennzeichnet.

Die Einstufung als IE-Anlage hat insbesondere Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für diese Anlagen ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramme zu erstellen und zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlagen - Industrieemissions-Richtlinien

Überwachung Anlagen im Landkreis Bamberg - Industrieemissionsrichtlinie

Die Anlagen im Landkreis Bamberg, die den Anforderungen der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen finden Sie in untenstehender Tabelle.


Anlage 1:

Anlage 2:

Anlage 3:

Anlage 4:
AnlagenartFirmennameNr. 4. BImSchVStandortÜberwachungsbericht (Anlage 3)Genehmigungs-bescheideMaßgebliches BVT-Merkblatt
Milchwerk Bayerische Milchindustrie eG 7.32.1 Scheßlitzer Straße 2,
96199 Zapfendorf
Überwachungsbericht BMI 2022

14.07.2014

03.09.2015

Nahrungsmittel- Getränke- und Milchindustrie (12.2019)

Milchwerk

Milchhof Albert GmbH & Co. KG

7.32.1

Grumbachstraße 12,
96110 Scheßlitz

Überwachungsbericht Milchhof Albert 2019

31.05.2024
Nahrungsmittel- Getränke- und Milchindustrie (12.2019)

Zeitweilige Lagerung
von gefährlichen Abfällen

 

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG

8.12.1.1

Ohmstraße 24,
96175 Pettstadt

 Überwachungsbericht Veolia 2022  Hinweis auf Altbescheide Abfallbehandlungsanlagen (08.2018)
Aufbringung von
metallischen Schutzschichten

Wiegel Breitengüßbach Feuerverzinken GmbH

3.9.1.1

Industriering 23,
96149 Breitengüßbach

Überwachungsbericht Wiegel 2021  Hinweis auf Altbescheide Stahlverarbeitung (12.2001)

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 7. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Alle im Regierungsbezirk Oberfranken befindlichen IE - Anlagen finden Sie hier: Industrieemissionsrichtlinie-Anlagen im Regierungsbezirk Oberfranken