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Naturschutz

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Saisonkennzeichen

Benötigte Unterlagen - Saisonkennzeichen

Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen möchten, oder Ihr bereits bestehendes Saisonkennzeichen ändern möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eine Versicherungsbestätigung in Form der eVB
  • die Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug zugelassen)
  • Gültige HU – Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nur wenn Fahrzeug noch nicht zugelassen ist)
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht

Gebühren - Saisonkennzeichen

Die Kosten für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens liegen derzeit von 27,10 € bis 53,70 €.

Eine nachträgliche Änderung des Zeitraumes beläuft sich auf 27,10 €, wobei die Schilderkosten darin nicht enthalten sind.

Gültigkeit Saisonkennzeichnen

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens kann von 2 bis 11 Monaten betragen.

Der Saisonzeitraum muss mit der Versicherung abgesprochen und in der EVB-Nummer hinterlegt sein.

Alternative Saisonkennzeichen

Als Alternative zum Saisonkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug nach wie vor über den Winter abmelden.

Die Gebühren hierfür betragen dann 19,40 € für die Abmeldung mit Verbleibskennzeichenreservierung und für die Wiederzulassung (gleicher Halter und gleiches Kennzeichen) 23,90 €.

Kennzeichen Saisonkennzeichen

Eine Änderung des Kennzeichens ist erforderlich, wenn die Buchstaben und Ziffern nach dem "BA" mehr als fünf Stellen betragen oder auf Antrag (Wunschkennzeichen).