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Sozialhilfe

Allgemeines - Sozialhilfe

Sozialhilfe steht grundsätzlich jedem zu, der sich nicht aus eigenen Kräften helfen kann. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Asylbewerber und einige Ausländer mit bestimmtem ausländerrechtlichen Status (z.B. Duldung) erhalten keine Leistungen nach dem SGB XII, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG. Für Anträge nach dem AsylbLG ist ebenfalls die Sozialhilfeverwaltung zuständig.

Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Bevor Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden können, ist der Hilfesuchende verpflichtet, alle eigenen Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen. Vorrangig sind z.B. Ansprüche auf bürgerlich-rechtlichen Unterhalt, Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld und Renten. Auch Vermögen muss bis auf die Freibeträge vorrangig eingesetzt werden.

Bevor also jemand Sozialhilfeleistungen in Anspruch nimmt, ist er grundsätzlich verpflichtet, alle eigenen Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich von der

Zahlung von Eigenbeteiligungen (z. B. Medikamenten, Fahrtkosten, Zahnersatz) befreien lassen.
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Beantragen Sie die erforderlichen Hilfen bitte rechtzeitig, bevor der Bedarf gedeckt worden ist; für die Vergangenheit oder bereits behobene Notlagen können wir leider keine Hilfe mehr leisten.

Antragstellung auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung

Antrag bei Wohngemeinde stellen

Ein Antrag auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen.

Dort sind auch die persönlichen Lebensumstände und -verhältnisse am besten bekannt.


Antragsformulare

Antragsformulare liegen im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde auf oder können unter Formulare heruntergeladen werden.

Im Rathaus hilft man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen und informiert Sie über die wichtigsten Unterlagen.


Unterlagen zum Antrag

Als Unterlagen sind alle Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Familienmitglieder
mitzubringen, z. B.

  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
  • aktuelle Rentenmitteilung
  • Nachweise über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld usw.)
  • Sparbücher und Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos
  • Unterhaltsregelung und Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsurteil
  • Kfz-Schein
  • Mietvertrag
  • Nachweise über sonstige Vermögenswerte (z. B. Lebensversicherung, Bausparvertrag, usw.)

Persönliche Beratung vor Antragsstellung

Selbstverständlich können Sie sich auch vor einer Antragstellung bei uns persönlich beraten lassen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.