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23.04.2020

Bitte beachten Sie:

Für alle Bereiche der Behörde - außer für die Zulassungsstelle - sind Terminvereinbarungen notwendig, um so Besucher und Beschäftigte zu schützen und Wartezeiten zu vermeiden.

Sonderregelung Kfz-Zulassungsstelle:

Die Zulassungsstelle ist von dieser Regelung ausgenommen. Sie haben drei Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zuzulassen.

    1. Digitale Terminbuchung über https://www.landkreis-bamberg.de/Bürgerservice: Buchen Sie Ihren Wunschtermin und vermeiden Sie so Wartezeiten (Authentifizierung über den Personalausweis)
    2. Geben Sie die vollständigen Unterlagen ab und holen Sie sie am Folgetag wieder ab.
    3. Suchen Sie die Zulassungsstelle ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten auf. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind.

Im Landratsamt Bamberg besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger und Bürgerinnen müssen daher eine entsprechende eigene Mund-/Nasenbedeckung (Alltagsmaske, Schal, etc.) tragen. Kinder unter sieben Jahren sollten das Landratsamt zum allgemeinen Schutz grundsätzlich nicht betreten.


Das Landratsamt bittet außerdem darum, sich zunächst nur mit dringenden Angelegenheiten an die Behörde zu wenden und den Kontakt auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail zu suchen. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Angelegenheit auch ohne Vorsprache zu erledigen. Sofern Vorsprachen nötig werden, werden Termine vereinbart. Nur nach Terminvereinbarung ist eine Vorsprache von Einzelpersonen möglich.

Unter diesen Telefonnummern können Termine vereinbart werden:

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel.: 0951/85-318
    • Ausländerwesen Tel.: 0951/85-389
    • Führerscheinwesen Tel.: 0951/85-367
    • Veterinärwesen Tel.: 0951/85-751
    • Lebensmittelüberwachung Tel.: 0951/85-751
    • Sozialhilfe Tel.: 0951/85-134
    • Asyl Tel.: 0951/85-578
    • Jugendamt - Unterhaltsvorschüsse Tel.: 0951/85-599
    • Jugendamt - Wirtschaftl. Jugendhilfe Tel.: 0951/85-543
    • Jugendamt - Kindswohlgefährdung Tel.: 0172/1490745
    • Wirtschaftsförderung Tel.: 0951/85-207
    • Schwangerenberatung Tel.: 0951/85-669

Führerscheinstelle:

Aufschiebbare Angelegenheiten können derzeit nicht angenommen werden. Darunter fallen z. B.

    • Umtausch von Führerscheinen (Papierführerschein in Kartenführerschein oder unbefristete Karte in befristete Karte)
    • Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (bitte jedoch Mitteilung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post an Führerscheinstelle geben)
    • Internationale Führerscheine (bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die Einreise- und Ausreisehinweise des jeweiligen Landes!)

Gesundheitsamt:

Das Gesundheitsamt (Tel.: 0951/85-651) ist bis auf besonders dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten nicht für den Parteiverkehr geöffnet. Zu den unerlässlichen Angelegenheiten zählen:

    • amtsärztliche Untersuchungen und Einschulungsuntersuchungen
    • Vollzug der Trinkwasserverordnung
    • Genehmigungsverfahren im Apothekenrecht


Die derzeitige Lage erfordert vor allem im Interesse der Gesundheit der gesamten Bevölkerung weiterhin außergewöhnliche Maßnahmen. Hierfür bitten wir um Verständnis!

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg