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Veterinärwesen

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Tierarzneimittelüberwachung

Allgemeine Informationen - Tierarzneimittelüberwachung

Die Sicherheit von Lebensmitteln ist eng mit dem vorschriftsmäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln verbunden.

Nur ein verantwortungsvoller Einsatz von Arzneimitteln hilft, vermeidbare Schäden und Schmerzen von den Tieren zu lindern und gleichzeitig Rückstände in Lebensmittel zu verhindern. Routinemäßig führen wir Überprüfungen bei landwirtschaftlichen Betrieben und den praktischen Tierärzten durch, ziehen Rückstandsproben und machen Kontrollen gemäß Cross Compliance.

Aktuelles - Tierarzneimittelüberwachung

Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - 16. AMG-Novelle
Meldung von Mastbetrieben nach § 58 Arzneimittelgesetzes

Das zum 1. April 2014 in Kraft getretene neue Arzneimittelgesetz verpflichtet die Halter von Masttieren (Rind, Schwein, Hähnchen, Pute) Ihren Bestand (Nutzungsart), Tierbewegungen und die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (Antibiotika) zu melden. Hintergrund ist, dass immer mehr bakterielle Infektionen bei Mensch und Tier wegen zunehmender Resistenzen gegen Antibiotika (AB) nicht mehr behandelt werden können. Die Resistenzentwicklung der Erreger wird u.a. durch einen häufigen AB-Einsatz verstärkt, sodass das Ziel der Neuerungen eine Reduzierung des Einsatzes ist.


Betroffene Tierhalter

Betroffen sind Tierhalter deren durchschnittliche Tierzahl im Halbjahr:

  • bei Mastkälbern (Alter bis 8 Monate, männlich) die Anzahl 20,
  • bei Mastrindern (Alter über 8 Monate, männlich) die Anzahl 20,
  • bei Ferkeln (bis 30 kg) die Anzahl von 250,
  • bei Mastschweinen (über 30 kg) die Anzahl von 250,
  • Mastputen ab 1.000 Stück und
  • Masthähnchen ab 10.000 Stück überschreitet.

Meldungen

Für die Meldungen wurde in der Hi-Tier Datenbank das "Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM)" eingefügt. Dort sind durch den Tierhalter selbst (online) oder durch Ihn beauftragte "Dritte" (z.B. Tierarzt, QS, LKV) alle Meldungen innerhalb vorgegebener Fristen einzugeben. Die Fristen für Meldungen für das erste meldepflichtige Halbjahr 2014/II sind mit dem 14. Januar 2015 abgelaufen. Aus den eingegebenen Daten errechnet die Datenbank für jeden Tierhalter seine Betriebseigene Therapiehäufigkeit (einzeln für jede Nutzungsart), Diese kann ab März 2015 aus der Datenbank vom Tierhalter (online oder über das LKV) abgerufen werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechnet bundesweit aus den Daten aller Mastbetriebe Kennzahlen, die Betriebe mit hohen Antibiotikaverbrauch ermitteln, um durch nachfolgende Maßnahmen deren Verbrauch zu senken.


Informationen Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) LGL - 16.AMG-Novelle ).