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Veterinärwesen

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Tierseuchenbekämpfung

Aktuelles - Tierseuchenmeldungen

Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) in Deutschland

In Deutschland breitet sich die Vogelgrippe (auch: Geflügelpest, Aviäre Influenza) derzeit ungewöhnlich schnell aus. In fast allen Bundesländern sind bereits Wildvögel und Nutztiere betroffen. In der Region ist zwar bislang kein Fall der Vogelgrippe bekannt geworden, dennoch bittet das Landratsamt um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht, um einer möglichen Einschleppung des Virus vorzubeugen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stuft das Risiko derzeit folgendermaßen ein:

  • Wildvogel zu Wildvogel, insbesondere Greifvögel und Wassergeflügel: HOCH
  • Wildvögel zu im Freiland gehaltenem Nutzgeflügel (z.B. Hühnerhaltungen): HOCH
  • aufgestalltes Nutzgeflügel zu aufgestalltem Nutzgeflügel: MODERAT

Für den Landkreis Bamberg ergeben sich bislang noch keine amtlichen Maßnahmen.

Zur Sicherung der eigenen Bestände gelten weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung von 2022. Geflügelhalterinnen und -halter sollten sich zudem bereits jetzt darauf vorbereiten, wie sie eine mögliche Stallpflicht umsetzen können.

Unsere Allgemeinverfügung finden Sie unter folgenden Link:


Häufig gestellte Fragen:

  1. Kann ich meinen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe schützen?

    Da das Virus meist durch Wildvögel in Hausbestände gelangt, hilft vor allem Vorsicht im Umgang mit dem eigenen Geflügel:
    • Tiere möglichst im Stall oder in geschützten Volieren ohne Kontakt zu Wildvögeln halten (dichtes Dach, Windschutznetze)
    • keine Geflügelausstellungen besuchen
    • unbefugtes Betreten von Geflügelhaltungen verhindern
    • Gerätschaften und Futter geschützt lagern, Stallutensilien nicht mit anderen teilen
    • Tiere nicht im Freien füttern oder tränken, da Futterreste Wildvögel anlocken
    • keine Speisereste an Wild- oder Nutzgeflügel verfüttern
  2. Muss ich meine Geflügelhaltung melden?

    Ja. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim Veterinäramt gemeldet werden müssen. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Laufvögel.

  3. Was tun bei plötzlichen Todesfällen oder Krankheitssymptomen?

    Vermehrte Verendungsfälle im Geflügelbestand sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen, vermehrte Krankheitsfälle einer Geflügelherde sind umgehend tierärztlich abzuklären. Bei der Ausprägung der Erkrankung gibt es Unterschiede zwischen den Tierarten:
    • Hühner(vögel) erkranken in der Regel deutlich sichtbar und verenden schnell.
    • Bei Wassergeflügel hingegen treten kaum Krankheitsanzeichen auf, so dass bereits milde Anzeichen einer Erkrankungen mehrerer Tiere in reinen Wassergefügelbeständen einen Hinweis auf eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus darstellen können.

  4. Wie sollte ich mich in der Natur verhalten?

    Um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden:
    • tote Wildvögel nicht anfassen
    • Funde mehrerer toter oder kranker Vögel - besonders Wasser- oder Greifvögel, dem zuständigen Veterinäramt melden
    • Hunde vor allem in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln anleinen

  5. Ist das Virus für Menschen gefährlich?

    Eine Übertragung von Influenzaviren (Erreger der Vogelgrippe) auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, bislang in Deutschland jedoch nicht bekannt. Das aktuell verbreitete Virus (H5N1) ist schlecht an den Menschen angepasst, sodass eine Übertragung vom Geflügel auf den Menschen selten ist Wichtig bleiben einfache Hygieneregeln:
    • tote Vögel nicht mit bloßen Händen berühren
    • nach möglichem Kontakt gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen
    Das Landratsamt Bamberg bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen. Auch wenn bislang kein Fall im Landkreis bekannt ist, trägt umsichtiges Verhalten dazu bei, die Tierbestände in der Region zu schützen und die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Weiterführende Informationen:

Ausführliche Hinweise zur Vogelgrippe finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter:
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern

Informationen speziell zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie unter:
Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen

sowie in der Broschüre „Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung“ des LGL ab Seite 35 (kostenfreier Download) der Broschüre unter:
Broschüre »Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung«

Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg von 2022:
Allgemeinverfügung Geflügelpest - Anordnung von Biosicherungsmaßnahmen

Bovine Virusdiarrhoe - BVD 2021
Impfverbot für Rinder gegen BVD

Bayern beabsichtigt, bei der EU den Status BVD-frei zu beantragen. Dafür ist in Bayern und somit auch im Bezirk Oberfranken flächendeckend der Status BVD-frei einzurichten. Um dies zu erreichen, dürfen ab dem 15.05.2021 im gesamte Landkreis und auch der Stadt Bamberg Rinder grundsätzlich nicht mehr gegen BVD geimpft werden. Auch das Einstellen von geimpften Tieren ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Mittelfristig ist durch dieses Verfahren auch ein Umstieg auf die milchserologische Überwachung der Bestände möglich.

Afrikanische Schweinepest 2020

Stand 17.11.2020

Nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest in Westpolen im Herbst 2019 wurde am 10.09.2020 erstmals ein positiver Tierkadaver in Brandenburg im Grenzgebiet zu Polen gefunden. Damit hat die Afrikanische Schweinepest Deutschland erreicht. Es gelten ab diesem Zeitpunkt Handelsrestriktionen, d.h., ein Exportverbot für Schweine und Produkte aus Schweinefleisch aus Deutschland. Vor Ort wurden in der Zwischenzeit weitere positiv getestete Wildschweinkadaver sowie erlegte Wildschweine in Brandenburg gefunden (Stand 17.11.2020: 154 Tiere/Tierkörper) und Restriktionszonen errichtet. Jagdruhe, Kadaversuche und Einzäunungen sind die derzeit laufenden Maßnahmen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Am 27.10.2020 musste durch das positive Testergebnis eines erlegten Wildschweines auch in Sachsen (Grenzgebiet nördlich von Görlitz) der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt werden. Die Errichtung entsprechender Restriktionszonen mit Kadaversuche wurde eingeleitet (Stand 17.11.2020: 3 positive Tiere/Tierkörper).

 Auch im Landkreis Bamberg laufen die Vorbereitungen für den Ernstfall. Eine Schulung von Bergeteams am Kreisbauhof fand am 09.10.2020 statt. Besprechungen im Landratsamt mit allen beteiligten bzw. erforderlichen Verbänden - Vertreter aus Politik, des Hegeringes und Jäger, der Staatsforsten, der Jagdgenossen, des Maschinenringes, des Bauernverbandes, des Landwirtschaftsamtes, um einige zu nennen -  wurden durchgeführt, das letzte Mal am 26.10.2020 (siehe Anlage). Des Weiteren sind die Beschaffung von Schutzkleidung, Bergematerial und Einzäunung im vollen Gange.

Stand 27.09.2018

Im Dreiländereck Frankreich,Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, wurde bei tot aufgefundenen Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. In Deutschland wurde noch kein Fall nachgewiesen, jedoch steigt dadurch die Gefahr der Einschleppung der Tierseuche. Hauptaugenmerk liegt in der Prävention (kontrollierte Speiserestentsorgung im Bundesgebiet) und in Biosicherheitsmaßnahmen der Nutztierbestände.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere und hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und tödlich ist. Eine Behandlung und oder Impfung ist nicht möglich bzw. nicht erlaubt. Bei Ausbruch der Tierseuche kommt es zu gravierdenden Restriktionen im betroffenen Gebiet, mit z.B. Transport- und Handelsverboten von Schweinen und Produkten aus Schweinen sowie Tötungen, die damit auch immense negative wirtschaftliche Folgen für das betroffene Land nach sich ziehen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Die Verbreitung des ASP-Virus fand in allen betroffenen Ländern - ausgehend von Georgien sind dies: Russland, Ukraine, Weißrussland, Polen, tschechische Republik, Ungarn, Rumänien - aller Wahrscheinlichkeit durch das unachtsame Entsorgen von kontaminierten
Lebensmittelabfällen (mit Schweinefleisch bzw. Produkten aus Schweinefleisch) statt. Durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittelabfälle können sich Wildschweine infizieren und damit zum Ausbruch der Tierseuche führen. Das ist auch eine Gefahr für das Einschleppen der Tierseuche nach Deutschland. Der vorliegende aktuelle Ausbruch in Belgien macht deutlich, dass die primäre Einschleppung in ein neues Gebiet nicht über Wildschweine selbst erfolgt ist.


Vorsorgemaßnahme

Wichtigste Vorsorgemaßnahme ist deswegen die kontrollierte Entsorgung von Lebensmittelabfällen bzw. Speiseresten:





Allgemeine Informationen - Tierseuchenbekämpfung

Ob Afrikanische Schweinepest, Vogelgrippe (Geflügelpest), Blauzungenkrankheit oder BHV1, auch in der aktuellen Zeit hat die Tierseuchenbekämpfung eine hohe Bedeutung.

Da Tierseuchen neben den Schäden und Leiden für die Tiere, oft zusätzlich mit enormen wirtschaftlichen Begleiterscheinungen (z. H. Handelsbeschränkungen) verbunden sind, kann auf regelmäßige Untersuchungen nicht verzichtet werden. Grundvoraussetzung für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung ist, dass alle Tierhaltungen bei den entsprechenden Behörden gemeldet sind (Anmeldeformulare s.u.).

Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer (AELF)


Aufgaben - Tierseuchenbekämpfung

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden
  • Erhaltung und Entwicklung leistungsfähiger und frei handelbarer Tierbestände
  • Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (35 anzeigepflichtige Tierseuchen), die gefährlich für Tierbestände sind, teilweise auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen) können, oder hohe wirtschaftliche Verluste verursachen (Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit, MKS, Tollwut, Schweinepest)
  • Überprüfungen und Stellungnahmen gemäß Tiergesundheitsgesetz

Bovine Herpesvirus - BHV1/IBR

Zwei unterschiedliche Bilder des Krankheitsverlaufs kann das Bovine Herpesvirus bei Rindern auslösen.

  • Die respiratorische Form stellt eine ansteckende Nasen- und Luftröhrenentzündung dar, die durch eine Tröpfcheninfektion ausgelöst wird und als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) bekannt ist.
  • Durch den Deckakt wird die genitale Form übertragen, die bei den weiblichen Tieren als IPV (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis) und bei den männlichen Rindern als IBP (Infektiöse Balanopostitis) bezeichnet wird. Sie trat bislang selten auf im Vergleich zur respiratorischen Form.

Umfangreiche Einschränkungen des Handels sind, neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Tiere, mit BHV1 verbunden. Daher gibt es in Bayern seit Jahren ein staatliches Bekämpfungsverfahren, das zum 31.05.2009 seinen Abschluss finden soll.
Die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz sind die ersten von der EU als BHV1-frei anerkannte Regionen in Bayern. Mit Hochdruck arbeiten derzeit noch die übrigen bayerischen Regierungsbezirke an der BHV1-Sanierung, um ebenfalls die Anerkennung durch die EU zu beantragen.
Für den Menschen stellt das Bovine Herpesvirus (BHV1) keine Gefahr dar.


Weitere Informationen

Bovine Herpesvirus (BHV1/IBR) - Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion

Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektionen - Bayerisches Landesamt für Gesunheit und Lebensmittelsicherheit

Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease - BVD/MD

Zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Rinderinfektionskrankheiten weltweit gehört die Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (abgekürzt BVD/MD).
Je nach Verfassung des Immunsystems eines Rindes verläuft die Infektion bei nicht tragenden Tieren oft symptomlos als subklinische Infektion, oder mit Durchfällen meist verbunden mit Atemwegserkrankung und Abmagerung. Todesfälle durch unstillbare Durchfälle kommen eher selten vor.
Ist ein Rind während der Infektion trächtig, kann auch der Fetus infiziert werden. Aborte, Missbildungen, unterentwickelte krankheitsanfällige und dauerhaft infizierte Kälber kann dies zur Folge haben.

Aktuell beabsichtigt Bayern, bei der EU den Status BVD-frei zu beantragen. Dafür ist in Bayern und somit auch im Bezirk Oberfranken flächendeckend der Status BVD-frei einzurichten. Um dies zu erreichen, dürfen ab dem 15.05.2021 im gesamte Landkreis und auch der Stadt Bamberg Rinder grundsätzlich nicht mehr gegen BVD geimpft werden. Auch das Einstellen von geimpften Tieren ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Mittelfristig ist durch dieses Verfahren auch ein Umstieg auf die milchserologische Überwachung der Bestände möglich.
Zu einem genaueren Einblick über den Krankheitsverlauf, das Bekämpfungsverfahren und die möglichen Beihilfen, verhelfen die folgenden Links.


Weitere Informationen

Bovine Virusdiarrhö/Mucosal Disease (BVD/MD) - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Blauzungenkrankheit (BT)

Die Blauzungenkrankheit (BT) stellt eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, ..) dar. Sie ist nicht unmittelbar von Tier zu Tier ansteckend, sondern wird von Stechmücken (Culicoides spp.) übertragen. Von der Blauzungenkrankheit sind meist Rinder und Schafe betroffen, aber auch Ziegen und Wildwiederkäuer (Muffelwild, Hirsche, ..) können an dieser Infektionskrankheit erkranken. Fieber und vermehrte Ansammlung von Flüssigkeit in den Geweben (Ödeme) vorwiegend im Kopfbereich als Folge von Gefäßschädigungen sowie die manchmal auftretende Blaufärbung der Zunge sind die charakteristischen Symptome der Blauzungenkrankheit.

Für den Menschen ist dieses Virus nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Die bisher vorwiegend in südlichen Ländern auftretende Krankheit breitete sich 2007 in Deutschland flächendeckend aus. Auch in Nordbayern gab es etliche Tiere, die nach der Infektion mit der Blauzungenkrankheit verendet sind. Das Landratsamt Bamberg hatte daher am 2. Juni 2008 die Impfung für alle Schafe, Ziegen und Rinder allgemein (Allgemeinverfügung) angeordnet.
Zum Schutz der Tierbestände ist die Impfaktion für das Jahr 2009 mit einer erneuten "Impflicht" gestartet worden.


Weitere Informationen unter Aktuelles Tierseuchenmeldungen (s.o.)

Landesverband Bayerischer Schafhalter

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg