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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Infos - Begleitetes Fahren

Neben der Fahrerlaubnis für Pkws (Klasse B) kann im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren auch die Berechtigung zum Führen von Anhängern der Klasse BE und B mit Schlüsselzahl 96 erworben werden.

Nach bestandener Prüfung wird dem Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres berechtigt, gemeinsam mit einer darin genannten Begleitperson zu fahren.

Beantragung - Begleitetes Fahren

Die Beantragung des Begleiteten Fahrens läuft prinzipiell identisch ab wie die normale Erteilung einer Fahrerlaubnis - nur eben 1 Jahr früher.

Begleitperson - Begleitetes Fahren

Um als Begleitperson für einen Fahranfänger im Rahmen des Begleiteten Fahrens in Frage zu kommen, müssen gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Begleitperson muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (bwz. der Klasse 3) sein
  • darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben.

Die Voraussetzungen müssen von der Führerscheinstelle vor Erteilung der Prüfungsbescheigung geprüft werden.

Deshalb ist es notwendig, die Begleitpersonen bereits bei Antragstellung des Fahranfängers namentlich zu benennen.

Unterlagen - Begleitetes Fahren

Zusätzlich zu den Unterlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis müssen folgende Vordrucke eingereicht werden:

 

pro Begleitperson jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite)

  • des Personalausweises bzw. Reisepasses
  • des Führerscheines

Kosten - Begleitetes Fahren

Die Kosten für das Begleitete Fahren betragen

  • 38,80 Euro (ohne Probezeit)
    bzw.
  • 39,60 Euro (mit Probezeit)

und zusätzlich

  • 8,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung
    sowie
  • 13,30 Euro pro Begleitperson

Beispiel:

Eine Erteilung der Klasse B (39,60 Euro) mit 2 Begleitpersonen (2 x 13,30 Euro) und Ausstellung der Prüfungsbescheinigung (8,70 Euro) kostet 74,90 Euro.