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Zulassungsstelle

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Betreuung

Was ist die Betreuungsstelle?

Die Betreuungsstelle ist am Auf- und Ausbau struktureller Hilfen und bei der infrastrukturellen Förderung der Betreuungsarbeit beteiligt. Wir nehmen turnusmäßig die Geschäftsführung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen der Stadt und des Landkreises Bamberg wahr und sind in verschiedenen Gremien und Ausschüssen (wie z. B. Sozialpsychiatrischer Arbeitskreis - SpAK, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft - PSAG) vertreten.

Unsere zahlreichen Aufgaben sind u. a.

  • Beratung und Unterstützung von Betreuer/innen und Bevollmächtigten
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts bei Sachverhaltsermittlung und Betreuersuche
  • Beschwerderechte im Gerichtsverfahren
  • Vorführungsaufgaben für das Gericht
  • Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen
  • Information, Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Was bedeutet Betreuung?

Ab 01.01.1992 ist das neue Betreuungsgesetz (BtG) in Kraft getreten, welches die Entmündigung Erwachsener abschafft und die Vormundschaften und Pflegschaften durch Betreuung ersetzt. Betreuung umfaßt Hilfestellung zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung des Betroffenen. Sie umfaßt ferner die gesetzliche Vertretung für die Bereiche, die der Betroffene ohne Hilfestellung nicht mehr bewältigen kann, z.B.

  • Hilfe bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
  • Organisation von ambulanten Hilfsdiensten
  • Sonstige Aufgabenkreise, z.B. Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen etc.

Wer braucht eine Betreuung?

Immer mehr Menschen sind allein nicht mehr in der Lage, ihr Leben zu meistern:

  • Herr A., 55, seit Jahren alkoholabhängig, kommt mit seinem Geld hinten und vorne nicht mehr zurecht. Er zahlt auch keine Miete mehr, ihm droht der Verlust seiner Wohnung.
  • Frau B., 32, leidet unter immer wiederkehrenden Depressionen. Psychiatrische Behandlung wäre dringend notwendig. Ohne Unterstützung fühlt sie sich dazu nicht in der Lage.
  • Herr C., 20, ist seit Kindheit geistig behindert. Die Eltern sind kürzlich verstorben. Ein neuer rechtlicher Vertreter muss nun gefunden werden, der persönlichen Kontakt zu ihm unterhält und ihn bei der Regelung seiner Angelegenheit unterstützt.
  • Frau D., 72, lebt in ihrer Wohnung allein. Ihren Haushalt kann sie nicht mehr versorgen. Sie wird immer vergesslicher, traut sich nicht mehr aus dem Haus und bricht nach und nach alle Kontakte zur Außenwelt ab.

Wer unterstützt Sie als Betreuer/in?

Bereits vor der Übernahme einer Betreuung werden das Für und Wider mit Ihnen abgewogen, Unsicherheiten und offene Fragen geklärt. Es wird nicht erwartet, dass ein ehrenamtlicher Betreuer ohne Unterstützung allen Aufgaben und Fragen gerecht wird. Auf Wunsch werden Sie begleitet, angeleitet, beraten und gefördert von Betreuungsgericht, Betreuungsstelle und Betreuungsvereinen.

Wenn ...
... wir Ihr Interesse geweckt haben
... Sie noch weitere Fragen haben
... Sie bereits Betreuer sind und Hilfe brauchen
... Sie einen Gedankenaustausch mit anderen Betreuern wollen

dann setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung!

Aufgaben eines Betreuers

Ein ehrenamtlicher Betreuer hält zu seinem Schutzbefohlenen persönlichen Kontakt. Er erkennt dessen Fähigkeiten, fördert sie und berücksichtigt dabei die Wünsche und Interessen des Betroffenen. Er hilft z.B. beim Abfassen von Schriftstücken, begleitet bei Behördengängen u.ä. Der Betreuer wird im Auftrag des Betreuungsgerichts tätig, mit ihm bleibt er in Kontakt.

Eine ehrenamtliche Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Für die dem Betreuer entstandenen Auslagen besteht auf Antrag ein Anspruch auf pauschale Abgeltung in Höhe von derzeit 399,00 Euro. Erlöschensfristen sind zu beachten.

Jeder ehrenamtliche Betreuer genießt bei seiner Tätigkeit automatisch den Schutz einer Haftpflichtversicherung.