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Zulassungsstelle

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Bewachungsgewerbe

Allgemeine Beschreibung (Bewachungsgewerbe)

Eine Erlaubnis nach § 34 a GewO benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe).

Zuständigkeit (Bewachungsgewerbe)

Betriebsstätte Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.


Betriebsstätte Stadt Bamberg

Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Unterlagen (Bewachungsgewerbe)

Antrag

Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Auskunft Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Bescheinigung Insolvenzverfahren

Bescheinigung über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes


Steuerbescheinigungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes


IHK-Nachweis

Sachkundenachweis der IHK bzw. Prüfungszeugnis eines Abschlusses i. S. d. § 8 Nrn. 1 - 3 der Bewachungsverordnung (BewachV)


Versicherungsnachweis

Versicherungsnachweis gemäß §§ 14 und 15 BewachV


Handelsregisterauszug

Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen

 

 

Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF

Kosten (Bewachungsgewerbe)

Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis nach § 34 a GewO bewegt sich

  • zwischen 100,00 € und 1.250,00 €.