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Zulassungsstelle

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Brandschutz

Eine Prüfung der brandschutzrechtlichen Vorschriften ist nur bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 vorgesehen. Der notwendige Brandschutznachweis kann dabei wahlweise durch einen Prüfsachverständigen oder bauaufsichtlich durch das Landratsamt Bamberg geprüft werden.

Bei allen anderen Verfahren ist der Bauherr selbst für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die notwendigen Bescheinigungen sind rechtzeitig vor Baubeginn an der Baustelle bereit zu halten.

Bei weiteren Fragen zum Brandschutz stehen Ihnen unsere technische Mitarbeiter gerne zur Verfügung.


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