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Läuse (Kindergarten)

Läuse im Kindergarten?

Dann kann auch Ihr Kind von Läusen befallen sein.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, in der nächsten Zeit

  • täglich mindestens einmal die Kopfhaare Ihrer Kinder mit einem engen, sauberen Kamm zu kämmen und sorgfältig nachzusehen, ob die mit bloßem Auge sichtbaren Kopfläuse oder deren Eier, die Nissen, vorhanden sind,

  • die Haare Ihrer Kinder mindestens einmal wöchentlich gründlich zu waschen, um das Angehen einer eventuell unbemerkt erfolgten Übertragung von Läusen zu erschweren.



Laus oder Nisse bei Ihrem Kind gefunden?
  • Sie sollten sofort mit Ihrem Kind sofort einen Arzt aufsuchen.

    Die Behandlung ist einfach, ungefährlich, schnell und anhaltend wirksam.

  • Kamm und Bürste müssen desinfiziert werden.

  • Ergänzend dazu kann sich ein Entlausen von Mütze, Kleidern und Wäsche (z.B. Kopfkissen, Handtuch) als notwendig erweisen.

  • Unter Umständen ist eine Behandlung aller Familienangehörigen erforderlich.


Übrigens

Ein kurzer Haarschnitt erleichtert die Kontrolle und Pflege der Kopfhaare und des Haarbodens, steigert den Erfolg einer notwendigen ärztlichen Behandlung und verringert die Gefahr des Ausbreitens des Kopflausbefalls.


Kindergarten-Besuchs-Verbot

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Kinder, die von Kopfläusen befallen sind, den Kindergarten nicht besuchen dürfen (§ 34 Infektionsschutzgesetz IfSG).

Ein Kindergartenbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Landratsamtes FB Gesundheitswesen eine Weiterverbreitung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.