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Zulassungsstelle

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Makler, Bauträger, Baubetreuer

Ab dem 1. Januar 2020 ist für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung nicht mehr das Landratsamt Bamberg sondern die

Industrie- und Handelskammer für

München und Oberbayern
Referat III B 3 – Gewerberecht - § 34c GewO
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

zuständig. Bitte senden Sie alle Unterlagen direkt an die Industrie- und Handelskammer in München.

Prüfungsberichte für das Kalenderjahr 2018 sind beim Landratsamt Bamberg einzureichen. Ab dem Kalenderjahr 2019 sind die Prüfungsberichte bei der Industrie- und Handelskammer unter oben genannter Anschrift einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern - § 34 c Gewerbeordnung