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Zulassungsstelle

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Reisegewerbe

Allgemeine Beschreibung (Reisegewerbe)

Wer Waren außerhalb einer festen Niederlassung feilbietet oder auf diese Art Bestellungen aufsucht, Waren ankauft, Leistungen anbietet oder eine Tätigkeit als Schausteller ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte (RGK).

Die Reisegewerbekarte ist im Regelfall unbefristet gültig, sie kann aber auch befristet erteilt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Zuständigkeit (Reisegewerbe)

Wohnsitz oder Tätigkeit Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die ihren Wohnsitz im Landkreis Bamberg haben oder ihre Tätigkeit vom Landkreis Bamberg aus ausüben wollen.


Wohnsitz oder Tätigkeit Stadt Bamberg

Für Antragsteller, die direkt in Bamberg wohnen oder ihre Tätigkeit von Bamberg aus ausüben wollen, ist die Stadt Bamberg zuständig

Unterlagen (Reisegewerbe)

Antrag

(Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen)

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Gewerbezentralregister Auskunft

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Bei fahrendem Imbissbetrieb muss Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. Gesundheitszeugnis erfolgen



evtl. weitere benötigte Unterlagen:



Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF:

Kosten (Reisegewerbe)

Die Rahmengebühr für eine RGK bewegt sich lt. Kostenverzeichnis

  • zwischen 25,00 € und 400,00 €.


Die Kosten im Landkreis Bamberg:

  • befristet für 1 Jahr: 75,00 €
  • befristet für 3 Jahre: 150,00 €
  • unbefristet: 250,00 €