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Schwimmförderung

Mach mit – Tauch auf! Gutschein für einen Schwimmkurs

Da coronabedingt viele Schwimmlernkurse ausgefallen sind, möchte die Staatsregierung durch die Förderung des Frühschwimmerabzeichens den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützen. Hierzu erhalten alle Vorschulkinder und Erstklässler/innen des (Vor-)Schuljahres 2021/2022 in den Kindergärten und Grundschulen einen Gutschein über 50 € für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Dieser kann bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG sowie sonstigen Anbietern, die in Bayern Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens durchführen und die Prüfung des Abzeichens abnehmen dürfen, eingelöst werden. Eine Unterrichtseinheit des Schwimmkurses muss mindestens im Bewilligungszeitraum (14. September 2021 bis 31. Dezember 2022) stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.mach-mit.bayern.de


Hinweise für Schwimmkurs-Anbieter:

Die Anbieter reichen bis spätestens 1. Mai 2023 (Ausschlussfrist) beim örtlich zuständigen Landratsamt einen Antrag auf Zuwendung ein.

Zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist weiterhin, dass mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattgefunden hat. Berechtigt zur Einlösung der Gutscheine sind die Vorschulkinder des Jahres 2021/2022 oder Erstklässler/innen des Schuljahres 2021/2022.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • zugehörige Gutscheine (im Original)
  • Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung

Bis spätestens 15. Mai 2023 ist außerdem eine Verwendungsbestätigung über die erhaltenen Zuwendungen einzureichen.