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15.09.2022

Abkochgebot für Geisfeld

Das Trinkwasser des Hochbehälters Geisfeld der Gemeinde Strullendorf weist bakterielle Verunreinigungen auf. Es wurde daher eine Abkochanordnung für den Ortsteil Geisfeld erlassen.

Folgende Anweisungen sind zu beachten:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger, die Gemeinde Strullendorf.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg