Jägerprüfung 2003 (2. Termin)
Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass Jagdinteressierte aus dem Landkreis Bamberg, die 2003 die Jägerprüfung ablegen wollen, sich bis spätestens 24. April 2003 schriftlich anzumelden haben. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr und der Gebühr für die Zulassung in Höhe von insgesamt 262,50 €,
- Führungszeugnis Belegart O, das nicht älter als 6 Monate sein darf,
- bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters,
- der Nachweis über die jagdliche Ausbildung in Form einer Bestätigung über 120 Stunden,
- der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd, es sei denn, der Bewerber erklärt schriftlich bei der Anmeldung zur Jägerprüfung, auf die Ausübung der Fallenjagd zu verzichten.
Zur Erlangung des Falknerjagdscheines ist nur eine eingeschränkte Jägerprüfung abzulegen, wofür der Nachweis von Kenntnissen des Waffenrechts, der Waffentechnik und des Führens von Jagd- und Faustfeuerwaffen nicht erforderlich ist. Die Prüfungsgebühr ermäßigt sich dabei auf 177,50 €. Antragsteller haben hierbei jedoch ausdrücklich zu erklären, dass sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen wollen.
Antragsformulare erhalten Sie auf Zimmer Nr. 10 im Sitzungsgebäude oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg