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05.08.2021

Landkreis Bamberg verlängert Anmeldefrist für Sperrmüllabfuhr

Anmeldungen können bis 10. August 2021 eingereicht werden

In dieser Woche lief in allen 36 Landkreisgemeinden die Anmeldefrist für Sperrmüllabholaufträge ab. Abfuhraufträge können durch die Übersendung einer Sperrmüllkarte (am Abfallkalender), über das Sperrmülltelefon (Tel. 0951/85 - 555 dienstags - donnerstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr) sowie über das Onlineformular auf der Internetseite www.landkreis-bamberg.de eingereicht werden.

Zu Wochenbeginn sorgte jedoch ein Stromausfall und der Defekt einer zentralen EDV-Komponente dafür, dass das Landratsamt Bamberg insbesondere am Montag bis auf die sicherheitsrelevanten Bereiche nur sehr eingeschränkt erreichbar war. Damit verbunden konnte auch das Sperrmüll-Onlineformular nicht wie gewohnt genutzt werden.

Deshalb hat sich die Abfallwirtschaft nach Abstimmung mit dem Entsorgungsdienstleister dazu entschieden, die Anmeldefrist für sämtliche Landkreisgemeinden bis einschließlich 10. August 2021 zu verlängern.

Nach Ablauf der verlängerten Anmeldefrist führt das private Entsorgungsunternehmen die Tourenplanung durch. Abschließend wird allen Kunden in der zweiten Augusthälfte postalisch der Abfuhrtermin für die angemeldeten Gegenstände mitgeteilt. Die Abholung erfolgt laut gegenwärtiger Planung des Entsorgungsdienstleisters im Zeitraum „September/Oktober 2021“. In diesem Terminbescheid sind nochmals alle wichtigen Fakten rund um die Abfuhr aufgeführt.

Unbedingt Vorgaben zur Bereitstellung beachten

Um zu gewährleisten, dass das Entsorgungsunternehmen das angemeldete Sperrgut reibungslos abholen kann, muss das Sperrgut am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr vor dem jeweiligen Anwesen bereit stehen.

Das Abfuhrunternehmen fährt den Sperrmüll mit zwei verschiedenen Fahrzeugen ab. Ein Fahrzeug sammelt ausschließlich Gegenstände aus Holz, zu einem anderen Zeitpunkt wird der sonstige brennbare Sperrmüll (z. B. Matratzen, Polstermöbel, Kunststoffteile, etc.) abgeholt. Daher müssen beide Fraktionen getrennt voneinander bereitgestellt werden. Zudem dürfen die einzelnen Gegenstände nicht länger als zwei Meter sowie schwerer als 50 kg sein. Die Gesamtmenge ist auf das haushaltsübliche Maß (5 m³) beschränkt.

Elektrogeräte, Metallelemente oder Kartonagen können im Zuge der Sperrmüllabfuhr nicht erfasst werden. Hierfür stehen auf den elf Wertstoffhöfen entsprechende Container bereit. Standorte und Öffnungszeiten aller Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender oder der Internetpräsenz der Abfallwirtschaft unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft zu finden.

Außerdem werden lose Kleinteile bzw. Säcke/Kartons mit Kleinteilen grundsätzlich nicht mitgenommen. Die Abfallberatung empfiehlt, diese Abfälle über die bei jeder Gemeindeverwaltung sowie im Landratsamt Bamberg erhältlichen roten Restmüllsäcken im Zuge der Restmüllbehälterabfuhr zu entsorgen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-708 bzw. 85-706 sehr gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg