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30.07.2019

Asphaltablagerung muss beseitigt werden

Bei Burglesau ist ein Lagerplatz mit einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern ohne Genehmigung angelegt worden

Landrat Johann Kalb hat angeordnet, dass die nicht genehmigte Ablagerung von Asphalt auf einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern in der Nähe von Burglesau beseitigt werden muss. Dies teilte das Landratsamt zu Wochenbeginn dem Verursacher mit.

Nachdem dieser im vergangenen Jahr damit begonnen hatte, ohne Genehmigung einen Lagerplatz anzulegen, verhängte das Landratsamt im Oktober 2018 einen Baustopp. Daraufhin reichte der Bauherr einen Antrag ein, Sand, Kies und Schotter auf dem Areal abzulagern. Diesen Antrag lehnte die Stadt Scheßlitz Ende April ab. Damit ist klar, dass es für die Lagerfläche keine Genehmigung geben wird und die bereits erfolgte verbotswidrige Ablagerung von Asphalt auf zwei Teilflächen beseitigt werden muss.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg