Großer Fortschritt in der BHV 1-Sanierung oberfränkischer und oberpfälzer Rinderbestände
Die Bekämpfung der BHV 1-Infektion von Rindern ist in Oberfranken und der Oberpfalz einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Die Anerkennung als BHV 1-freie Regionen gemäß EU-Richtlinie (Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG) wird voraussichtlich im nächsten Jahr erreicht. Voraussetzung hierfür ist das Verbot der BHV 1-Impfung.
Diese Voraussetzung konnte das Landratsamt Bamberg bereits im Juni schaffen. Für alle Landkreise der Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz ergingen entsprechende Verfügungen. Dies führt zu folgenden Konsequenzen:
- Es ist verboten, gegen BHV 1 geimpfte Rinder nach Oberfranken oder in die Oberpfalz zu verbringen bzw. innerhalb dieser Bezirke in Rinderbestände einzustellen.
- Es ist verboten, Rinder jeglichen Alters ohne den Status "BHV 1-frei" in Rinderbestände einschließlich Mastbetriebe einzustellen. Solche Rinder müssen schon beim Transport von einer entsprechenden BHV 1-Freiheitsbescheinigung begleitet werden.
Zur Vorbereitung des Impfverbotes haben die Amtstierärzte der Veterinärabteilung gemeinsam mit den praktischen Tierärzten im vergangenen Frühjahr umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Impfungen ganzer Bestände von Mastrindern dienten dazu, die Verbreitung des Erregers zu verhindern. Parallel hierzu wurden bei möglichst vielen Beständen Rinder über Blutproben untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass nur wenige Tiere infiziert waren. Diese Tiere wurden zum Schutz des Restbestandes geimpft und werden noch in diesem Jahr zur Schlachtung geführt. Alle anderen untersuchten Bestände konnten BHV 1-frei erklärt werden. Diese Betriebe erhielten eine kostenlose Bescheinigung über die BHV 1-Freiheit ihres Rinderbestandes. Nach dieser ersten kostenfreien Ausstellung wird für die in Zukunft erforderlichen Bescheinigungen eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Nach wie vor müssen die Rinderbestände regelmäßig untersucht werden, um ihren Status "BHV 1-frei" zu behalten. In Mastbetrieben und gemischten Beständen mit weniger als 30 % Milchkühen muss dies über eine jährliche Blutuntersuchung erfolgen. In Milchviehbetrieben reicht es aus, wenn eine Sammelmilchprobe untersucht wird. Dies ist deutlich günstiger und viel weniger aufwendig als eine Blutuntersuchung des ganzen Bestandes. Geimpfte Kühe stören die Milchuntersuchung. Die durch die Impfung gegen BHV 1 gebildeten Antikörper erscheinen in der Milch und können zu falschen Untersuchungsergebnissen führen. Bei der Blutuntersuchung kann nur durch einen teuren zusätzlichen Test ein geimpftes Rind von einem tatsächlich infizierten Tier unterschieden werden. In seltenen Fällen können geimpfte Tiere den Erreger unerkannt wieder in seuchenfreie Rinderbestände einschleppen und den mühsam und teuer erarbeiteten Sanierungserfolg zunichte machen. Große wirtschaftliche Verluste der betroffenen Landwirte sind die Folge.
Bayern ist in der Bekämpfung der BHV 1–Infektion bereits sehr erfolgreich. Die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz weisen innerhalb Bayerns mit Abstand den höchsten Anteil BHV 1-freier Betriebe auf (mehr als 99 % der Betriebe). Deshalb wird für diese Regierungsbezirke der baldige Abschluss der Sanierung angestrebt. Mit der Anerkennung als seuchenfreie Region treten weitere Schutzbestimmungen in Kraft, die eine erneute Einschleppung der Rinderkrankheit verhindern sollen. Gleichzeitig werden bestehende Handelshemmnisse mit anderen BHV 1-freien Regionen, wie Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland und der Schweiz, beseitigt.
Die Bekämpfung der Infektion der Rinder mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV 1) begann in Bayern im Jahr 1986 mit einem freiwilligen Verfahren. 1997 folgte ein bundesweites Pflichtverfahren mit dem Ziel, die Tierseuche BHV 1 zu tilgen. Bei gutem Sanierungserfolg können einzelne Regierungsbezirke, wie jetzt Oberfranken/Oberpfalz, ganze Bundesländer und zuletzt die gesamte Bundesrepublik Deutschland als BHV 1-freie Region anerkannt werden und von den daraus folgenden Handelserleichterungen und einem wirksamen Schutz vor Neueinschleppung des BHV 1-Erregers profitieren.
Die weltweit verbreitete Infektion durch Herpesviren war früher unter der Abkürzung IBR bekannt. Heute heißt sie BHV 1, Bovines Herpes Virus Typ 1. "Bovin" steht dabei für das Rind. Es handelt sich um eine hochansteckende Erkrankung der oberen Atemwege mit Fieber, Nasenausfluss und Husten. Der Appetit und die Milchleistung von erkrankten Kühen nehmen ab. Die Erreger können über die Luft, durch direkten Kontakt zwischen Rindern oder indirekt über Gegenstände und Personen weiterverbreitet werden.
Rinderhalter und Viehhändler können sich mit Fragen zu BHV 1 jederzeit an die Amtstierärzte der Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes Bamberg, Tel.: 0951/85-750, wenden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg