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30.08.2019

Illegale Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen

An verschiedenen Stellen in den Wäldern des Landkreises Bamberg wurden in den letzten Wochen schadstoffhaltige Dachplatten unzulässig entsorgt. Diese enthalten Asbest und stellen eine Gesundheitsgefahr dar.

Asbesthaltige Abfälle sind lt. Gesetz „gefährliche Abfälle“, an deren Entsorgung besondere Anforderungen gestellt werden. Für Kleinmengen stehen im Landkreis Bamberg bestimmte Wertstoffhöfe zur Verfügung. Dabei sind besondere Anlieferbedingungen zu beachten. Größere Mengen an Asbestzementplatten können - verpackt in Big Bags - über die Deponie Gosberg im Landkreis Forchheim entsorgt werden.

Bei Entsorgungsfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Bamberg unter den Telefonnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 zur Verfügung.

Das Landratsamt Bamberg bittet, illegale Asbestablagerungen im Wald oder Beobachtungen dazu unverzüglich der Polizei oder dem Landratsamt Bamberg/ Fachbereich Abfallberatung unter der oben angegebenen Telefonnummer zu melden.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg