Landkreis Bamberg nimmt Elektroschrott unentgeltlich zurück
Kaum ein Bereich unseres privaten oder geschäftlichen Handelns kommt mehr ohne nützliche Geräte aus: vom Elektrowecker und der Kaffeemaschine am Morgen bis zum Fernsehgerät zur Unterhaltung am Abend, dazwischen vielleicht der Computer am Arbeitsplatz. Bei der großen Vielfalt und Menge an Elektrogeräten ist unausweichlich die Entsorgung ausgedienter Geräte ein Problem, für dessen Lösung erste Weichenstellungen bereits bei der (schadstoffarmen) Herstellung gemacht werden sollten.
In der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wäre eine kostenlose Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten ab 13. August 2005 vorgesehen. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16.03.2005 wurde die EG-Richtlinie 2002/96/EG in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen, dass Verbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, d. h. Landkreise und kreisfreie Städte, verpflichtet sind, Altgeräte vom übrigen Abfall getrennt zu entsorgen. Der Landkreis Bamberg wird innerhalb der Übergangszeit (bis 23. März 2006) die erforderlichen speziellen Sammelstellen oder Sammlungen einrichten und die Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Fernsehgeräte, Monitore, Computer, Radio- und Videogeräte, Staubsauger, Bügeleisen, Toaster u. ä. können auf allen 10 Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Altmetalle wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Küchenherde usw. werden ebenfalls auf den Wertstoffhöfen angenommen bzw. nach vorheriger Anmeldung vor Ort bei der Sperrmüllabfuhr abgeholt.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises weist darauf hin, dass Kühlgeräte nach wie vor gesondert abgeholt und umweltgerecht entsorgt werden. Die kostenpflichtige Entsorgung (Gebühr 15,00 €) erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung (Tel.: 0951/85-141oder –142).
Der Landkreis Bamberg wird im Herbst 2005 sein System weiter entwickeln und anschließend den Gremien und der Öffentlichkeit vorstellen.
Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft stehen für alle Fragen rund ums das Abfallwirtschaftskonzept unter Tel.: 0951/85-702 oder 0951/85-706 (Abfallberatung) gerne zur Verfügung.
In der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wäre eine kostenlose Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten ab 13. August 2005 vorgesehen. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16.03.2005 wurde die EG-Richtlinie 2002/96/EG in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen, dass Verbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, d. h. Landkreise und kreisfreie Städte, verpflichtet sind, Altgeräte vom übrigen Abfall getrennt zu entsorgen. Der Landkreis Bamberg wird innerhalb der Übergangszeit (bis 23. März 2006) die erforderlichen speziellen Sammelstellen oder Sammlungen einrichten und die Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen.
Fernsehgeräte, Monitore, Computer, Radio- und Videogeräte, Staubsauger, Bügeleisen, Toaster u. ä. können auf allen 10 Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Altmetalle wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Küchenherde usw. werden ebenfalls auf den Wertstoffhöfen angenommen bzw. nach vorheriger Anmeldung vor Ort bei der Sperrmüllabfuhr abgeholt.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises weist darauf hin, dass Kühlgeräte nach wie vor gesondert abgeholt und umweltgerecht entsorgt werden. Die kostenpflichtige Entsorgung (Gebühr 15,00 €) erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung (Tel.: 0951/85-141oder –142).
Der Landkreis Bamberg wird im Herbst 2005 sein System weiter entwickeln und anschließend den Gremien und der Öffentlichkeit vorstellen.
Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft stehen für alle Fragen rund ums das Abfallwirtschaftskonzept unter Tel.: 0951/85-702 oder 0951/85-706 (Abfallberatung) gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg