Landratsamt bietet Informationswoche zum Thema Ausbildungsförderung an
Wie jedes Jahr werden derzeit wieder Eltern vor die Wahl gestellt, wie sie ihrem Kind eine optimale Schulbildung und damit auch bestmögliche Chancen für einen erfolgreichen Lebensweg ermöglichen können. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung ist die Finanzierung. Vom 24. – 28.02.2003 veranstaltet das Landratsamt deshalb eine Informationswoche zur Frage, ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann. In dieser Woche stehen während der üblichen Öffnungszeiten die BAföG-Sachbearbeiter Werner Panzer und Rudolf Wolf (Zi. Nr. 315) für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Damit konkret beraten und evtl. berechnet werden kann, sollten Interessenten den Einkommenssteuerbescheid 2001 mitbringen.
Für eine Förderung durch den Bund kommen Ausbildungen an folgenden Schulen in Betracht:
- Weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10 (die Förderungsfähigkeit setzt gemäß § 2 Abs.1 Nr.2 BAföG voraus, dass in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird),
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, (Schülerinnen und Schüler dieser Schulen erhalten allerdings nur dann eine Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind!).
Außerdem:
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- Höheren Fachschulen und Akademien.
Neben Maßnahmen nach dem BAföG gibt es noch die Möglichkeit der Förderung nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG). Gefördert werden kann der Besuch der Klassen 5 bis 10 von Realschulen und Gymnasien sowie der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.
Ziel solcher Förderungen ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Selbstverständlich erhalten Eltern das ganze Jahr über Auskünfte zu diesem Thema im Landratsamt. Mit der Informationswoche will man sich jedoch dazu rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres bevorzugt Zeit nehmen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg