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28.06.2019

Maximal ein halber Kubikmeter Bauschutt zum Wertstoffhof

Nur mineralisches Material ohne Verunreinigungen - keine Porenbetonsteine

Der Fachbereich Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen im Landkreis auf maximal einen halben Kubikmeter (500 Liter) pro Öffnungstag beschränkt ist. Die Betreuer der Einrichtungen sind angehalten, die Anlieferungen von Bauschutt sowohl hinsichtlich der Menge wie auch der Qualität zu kontrollieren. Übermengen bzw. ungeeignete Materialien - wie beispielsweise auch Porenbetonsteine - müssen leider abgewiesen werden.

Der Landkreis Bamberg bietet seinen Bürgern im Bereich der Bauschuttentsorgung eine äußert kundenfreundliche Lösung. In vielen anderen regionalen Landkreisen gibt es entweder überhaupt keine kostenlose Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen oder es wird nur eine deutlich geringere Menge (z.B. 50 l) ohne Zusatzkosten akzeptiert.

Fallen im Rahmen einer Umbaumaßnahme größere Mengen an mineralischem Bauschutt an, stehen private Entsorger zur Verfügung, bei denen ein Container bestellt oder direkt angeliefert werden kann. Adressen von entsprechenden Firmen sind bei der Abfallberatung erhältlich.

Gewerbebetriebe sind an den Wertstoffhöfen nur dann berechtigt, die zugelassene Menge an Bauschutt (bzw. andere Verwertungsabfälle) abzugeben, wenn der Betrieb durch einen ausreichend großen Restabfallbehälter an die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg angeschossen ist. Nur so ist gewährleistet, dass für die in Anspruch genommene Leistung eine Gegenleistung in Form von Abfallentsorgungsgebühren erbracht wird.

Neben der Menge ist auch die Qualität des Bauschutts ein wichtiges Annahmekriterium, da das gesammelte Material in einer Aufbereitungsanlage im Landkreis zu güteüberwachtem, geprüftem und zertifiziertem Recycling-Baustoff verarbeitet wird. Um diese hochwertige Verwertung gewährleisten zu können, ist es jedoch erforderlich, dass der an den Wertstoffhöfen gesammelte Bauschutt als Ausgangsmaterial keine Stör- bzw. Fremdstoffen enthält. Deshalb wird nur unbelasteter, mineralischer Bauschutt angenommen, dazu gehören z.B.:

  • Massivmauerwerk
  • Beton bzw. Stahlbeton
  • Dachziege
  • Fliesen
  • Natursteine
  • Pflanzentöpfe aus Ton bzw. Keramik
  • hart gewordener Zement oder Estrich (ohne die Papiersäcke)

Grundsätzlich muss der Bauschutt frei von sonstigen Abfällen, wie beispielsweise Tapeten, Holz, Silikon oder Kunststoff, sein.

Nachfolgend sind einige Materialien aufgeführt, die keinesfalls über den Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen, da diese Schadstoffe enthalten bzw. aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften nicht für das Recycling geeignet sind:

  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)
  • Porenbetonsteine (wegen der zu geringen Festigkeit)
  • Dachpappe
  • Platten oder Steine mit Kunststoffgewebe
  • Heraklit- bzw. Faserplatten
  • Isoliermaterial (Styropor, Kork, Mineralfasern, usw.)
  • Kabelreste
  • Schlacke
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement
  • Gipskartonplatten / Gipsputz
  • Glasbausteine

Die Entsorgungswege der genannten Stoffe können ebenfalls bei der Abfallberatung des Landkreises erfragt werden.

Der Fachbereich Abfallwirtschaft bittet die Hinweise zu beachten, damit eine hochwertige Verwertung des Bauschutts sichergestellt werden kann.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg