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22.04.2020

Pressekonferenz zur aktuellen Situation in der Corona-Pandemie in Bamberg Stadt und Landkreis

Die Coronakrise hat Bamberg weiterhin fest im Griff. Bayern und Deutschland sind allerdings zum Glück bisher besser davongekommen als viele andere Länder. Aber: jetzt nicht nachlassen. Es ist nicht vorbei, Corona bleibt. Solange es weder Impfstoff noch Medikamente gegen Covid-19 gibt, hilft nur Vorsicht, Distanz und Geduld.

Fallzahlen:

  • Die Kurve flacht ab
  • Die Hälfte der bisher mit dem Covid-19-Virus infizierten Personen gilt als geheilt: 272 von 545 Menschen
  • Die Zahl der Infizierten hat sich zuletzt nach 20 Tagen verdoppelt; in der zweiten Märzhälfte verdoppelte sich die Zahl der Infizierten teilweise nach 3 Tagen.
  • Zahl der Infizierten sinkt:

KW 11: 13
KW 12: 65
KW 13: 164
KW 14: 140
KW 15: 86
KW 16: 69
KW 17: Mo: 1; Di: 7

  • Seit Mitte April steigt die Zahl der als geheilt geltenden Personen stärker als die Zahl der Infizierten. Die Zahl der Geheilten ist fast doppelt so hoch wie die Zahl der Neuinfizierten

13. April:            480 Infizierte           161 Geheilte
21. April:            545 Infizierte           272 Geheilte
Differenz:             65                           111

Intensivbetten

  • An den Kliniken von Sozialstiftung (28) und GKG (9) stehen insgesamt 37 Intensivbetten zur Verfügung.
  • 10 dieser Intensivplätze sind mit Covid-19-Patienten belegt
  • 11 Intensivbetten sind frei

Todesfälle

  • Von 38 Pflegeheimen in Bamberg Stadt und Land sind derzeit lediglich vier Heime betroffen. 26 von 38 Todesfällen sind diesen Heimen zuzuordnen.
  • Durchschnittsalter der Verstorbenen: 82 Jahre, kein Verstorbener jünger als 60 Jahre, fast drei Viertel der Verstorbenen älter als 80
  • größtmöglicher Schutz

Betretungsverbote für alle Heime
Pandemiebeauftragte für alle Heime
Regelmäßige Test von Bewohnern und Personal
Betreuarzt für jedes Heim (Wechsel vermeiden)
Isolation von infizierten Bewohnern
Quarantäne für infizierte Beschäftigte

Maskenpflicht/Alltagsmasken

In Bayern kommt die Maskenpflicht. Von Montag (27.04.2020) an müssen die Menschen in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das hat Ministerpräsident Markus Söder am Montag in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Krise angekündigt. Das kommt einigermaßen überraschend, hatte das Kabinett doch noch in der vergangenen Woche eine Maskenpflicht abgelehnt. Ein "Mundschutzgebot" sollte stattdessen gelten und die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und Auflagen weiterhin nur langsam und schrittweise verfolgt werden.

Die Kreisverwaltungsbehörden selbst können die Alltagsmasken leider nicht beschaffen und zentral ausgeben. Die Stadt Bamberg bietet ab sofort eine Liste mit Kontaktdaten von Privatleuten, Initiativen, Geschäften und Einrichtung an, bei welchen sogenannte Alltagsmasken bestellt werden können. Wer keine Masken kaufen möchte, kann bereits vorhandene Schals oder Tücher verwenden, um Mund und Nase zu bedecken. Auch dadurch schützt man sein Umfeld. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird sicherlich in den kommenden Tagen noch wachsen. Wer selbst Masken anbieten möchte, kann die Stadt Bamberg unter presse@stadt.bamberg.de darüber informieren.


Schutzausrüstung/ Materialankauf

Stadt und Landkreis Bamberg war (wie auch die anderen Gebietskörperschaften wie Landkreis Bamberg oder Landkreis Forchheim) gezwungen, aufgrund der mangelhaften Lieferungen des Freistaats Bayern an persönlicher Schutzausrüstung, ergänzend selbst Schutzausrüstungen einzukaufen.

  • Landkreis Bamberg hat Material im Gesamtwert von rund 250.000 € selbst gekauft. Darunter 2.000 FFP2 Masken und 10.000 Mund-Nasen-Schutz (MNS), weitere 50.000 FFP2 und 50.000 MNS sind noch im Zulauf
  • Landratsamt lässt gemeinsam mit Freiwilligen auf 3D-Druckern Halterungen für Gesichtsvisiere drucken, 1.500 Stück wurden bereits fertiggestellt.
  • zusätzliche Schutzausrüstung kommt vom Freistaat Bayern: die Verteilung erfolgt nach einem Konzept des Freistaates vorrangig an Kliniken, Seniorenheime, Schwerpunktpraxen und ambulante Pflegedienste

jüngste Verteilung: Dienstag, 21. April 2020
aktuelle Bedarfsabfrage (wöchentlich): heute, Mittwoch, 22. April 2020
nächste Verteilung: Donnerstag/Freitag, 23./24. April 2020

  • Der Markt scheint sich zu beruhigen; die herkömmlichen Lieferwege funktionieren wieder besser.
  • Die Stadt Bamberg hat ebenfalls bereits für rund 130.000 Euro selbst Schutzausrüstung besorgt.
  • Unter anderem nähen derzeit die Firma Greiff, die Firma Bullani und das ETA Hoffmann Theater Masken für den medizinischen Bereich.

Schwerpunktpraxis und Abstrichstelle

Die Schwerpunktpraxis am Klinikum Bamberg wurde am 09.04.2020 in Betrieb genommen. Die Teststelle/Abstrichstelle in Scheßlitz funktioniert nach wie vor sehr gut.
In Hirschaid wurde auch eine zusätzliche Schwerpunktpraxis für Kinder eingerichtet.

Wirtschaftsförderung Landkreis

  • Rettungsschirm Landkreis:

87 eingegangene Anträge mit einen Antragsvolumen von rd. 1,365 Mio Euro
70 bewilligte Anträge mit 915.000 Euro ausgereichter Darlehenssumme
9 Anträge wurden zurückgezogen

  • Telefon-Hotline für Unternehmen

Klärung von Fragen zur Förderung und zur Positivliste

  • Corona-Ticker

11 Ausgaben für rd. 2.150 Personen (zumeist Unternehmer/innen) mit den wichtigsten aktuellen Informationen

Rettungsschirm Stadt (Stand 21.4.2020)

eingegangene Anträge 142
mit gewünschter Darlehenssumme von 2,15 Mio. €
bewilligte Anträge 110 mit einer Darlehenssumme von 1,4 Mio. €
noch nicht bewilligte Anträge 20
davon auf Warteliste 17
abgelehnte/zurückgezogene Anträge 12


Wirtschaftsförderung Stadt

Öffnung des Einzelhandels ab dem 27.4.2020:

Öffnen dürfen:

  • Die Wirtschaftsförderung hat von insgesamt 570 Einzelhandelsgeschäften in der Stadt Bamberg die Ladenflächen erfasst.
  • Davon durften bislang bereits rund 180 offen haben, da sie zur Grundversorgung der Bevölkerung zählen, z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tierbedarf, Tankstellen, etc.
  • Ab dem 20.4. durften auch die 4 Baumärkte in Bamberg öffnen.

Ab dem 27.4. dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte bis max. 800qm öffnen, das sind über 550 Geschäfte in ganz Bamberg!

Nur weniger als 20 Geschäfte haben ab dem 27.4. also noch geschlossen.

Nicht öffnen dürfen:

  • Nicht öffnen dürfen Einzelhandelsgeschäfte über 800qm Verkaufsfläche.


Geplante Wirtschaftskonferenz Anfang Mai

  • Gespräch mit Vertretern von Banken, Kammern, Branchenvertreter (Einzelhandel, Gastronomie, Antiquitätenhändler, etc.)
  •  Ziele:
    • Aktuelle Situation erfassen
    • Wie kommen die einzelnen Branchen nach der schrittweisen Lockerung der Corona-Einschränkungen zurecht?
    • Welche Maßnahmen sind evtl. erforderlich?

Hilfe für Freiberufler, Soloselbständige und Vereine

Der wirtschaftliche Schaden der Corona-Pandemie ist gewaltig und vielfach noch nicht absehbar. Vor allem Freiberufler und Soloselbstständige fallen dabei häufig durch jedes Förderraster, weil sie keine betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen haben, und stehen vor dem existentiellen Nichts. Private Lebenskosten können für den Antrag nicht geltend gemacht werden. Für diese Berufsgruppe hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung seit dem 31.03.2020 erheblich erleichtert. Die „Corona-Grundsicherung“ kann bei den Jobcentern Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg beantragt werden. Diese Corona-Grundsicherung umfasst die reguläre Grundsicherung sowie die komplette Kostenerstattung für die Unterkunft für mindestens sechs Monate. Zudem gelten deutlich einfachere Regeln im Vergleich zur regulären Grundsicherung. So wird beispielsweise Vermögen nicht berücksichtigt, soweit es nicht erheblich ist.

Für die Beantragung der neuen „Corona-Grundsicherung“ wurden die gesetzlichen Regelungen geändert: Alle Anträge zur Grundsicherung, die ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 neu eingehen, entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Wie die Leiter der Jobcenter von Stadt und Landkreis erklären, dürfen Alleinstehende über ein privates Vermögen von bis zu 60.000 € verfügen. Für jedes weitere Familienmitglied dürfen bis zu 30.000 € privates Vermögen zur Verfügung stehen.

Auch für die Übernahme der Mietkosten gilt eine Sonderregelung: Wie üblich werden die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen. Neu ist allerdings, dass in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. „Bei Anträgen, die zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 eingehen, prüfen wir auch nicht, ob die Wohnverhältnisse angemessen sind“, so Stefan Ziegmann, Leiter des Jobcenters Stadt Bamberg.

Neben der so genannten „Corona-Grundsicherung“ hat Ministerpräsident Markus Söder am 20. April angekündigt, dass es für die bislang wenig von der Staatsregierung bedachte Berufsgruppe der Kulturschaffenden noch mehr Unterstützung geben soll. Als Ausgleich für weggebrochene Auftritte und Veranstaltungen können z.B. Künstlerinnen und Künstler 1.000 Euro monatlich für die nächsten drei Monate erhalten. Bislang gibt es hierzu allerdings noch kein Antragsformular.

Die Sparkasse Bamberg und die Sparkassenstiftung haben zudem ein finanzielles Sonderpaket geschnürt und helfen Vereinen und Kulturschaffenden mit über 1.500.000 Euro

Zum einen schüttet sie in den Jahren 2020 und 2021 jeweils bis zu 500 000 Euro aus einem extra Spendenfonds an gemeinnützige Vereine aus, die durch die Corona-Krise Liquiditätsengpässe haben. Zum anderen haben speziell Kulturschaffende die Möglichkeit, noch mehr projektbezogene Anträge an die Sparkassen-Stiftung für Kunst, Kultur und Denkmalpflege zu stellen, die 2020 und 2021 insgesamt 500 000 Euro, und damit mehr als doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren ausschütten wird.

Auch für Vereine ist die Corona-Pandemie eine große Herausforderung. Die finanziellen Auswirkungen sind teilweise erheblich. Daher haben jetzt gemeinnützige Vereine aus Stadt und Landkreis Bamberg die Möglichkeit, einen Antrag auf maximal 5 000 Euro zu stellen. Informationen und das Antragsformular finden Betroffene unter www.sparkasse-bamberg.de.

Gerade für Künstler und Kulturschaffende ist die Corona-Krise eine schwere Zeit, da Veranstaltungen und Ausstellungen nicht stattfinden dürfen und so Einnahmequellen fehlen. Für sie gab es bislang kein Programm, sie konnten häufig allenfalls Hartz IV beantragen. Die Ankündigung der Bayerischen Regierung Künstlern, die in der Künstlersozialkasse organisiert sind, drei Monate lang je 1000 Euro zukommen zu lassen ist da ein wichtiger Schritt. Die Sparkasse Bamberg weist aber explizit auf die Möglichkeit hin, dass Kulturschaffende einen Antrag für einen Projektzuschuss bei der Stiftung der Sparkasse Bamberg stellen können. Die Ausschüttungsbeträge liegen bei je 250 000 Euro für dieses und nächstes Jahr. Die nächste Stiftungsratssitzung ist für 25. Mai 2020 geplant, Antragsschluss ist der 6. Mai 2020. Informationen gibt es unter www.sparkasse-bamberg.de/stiftung.

Betreuung in Kindertagesstätten

Laut Verlautbarung der Bayerischen Staatsregierung sollen voraussichtlich ab Mai für die Dauer von drei Monaten die Gebühren für Krippen und Kindergärten erstattet werden, so dass hier die Eltern eine spürbare Entlastung erfahren – sicherlich hat auch das Schreiben des Oberbürgermeisters an Ministerpräsident Söder hieran einen Anteil.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Kostenübernahme liegen derzeit allerdings noch keine Infos vor.

Die Eltern von den Kita-Gebühren zu befreien, verlangt die bayerische SPD bereits seit Ende März; auch mehrere Verbände haben dies gefordert. Bislang läuft die staatliche und die kommunale Finanzierung der Kitas trotz der Schließung generell weiter. In vielen Städten und Gemeinden überweisen die Eltern bislang aber weiterhin ihre Beiträge, wenn die Kommunen dies nicht übernehmen. In München beispielsweise erstattet die Stadt die Gebühren in den städtischen Einrichtungen, bei freien Trägern müssen die Eltern bisher weiter zahlen. Kindergärten und Krippen finanzieren sich je nach Träger und Region zwischen 15 und 35 Prozent auch über Elternbeiträge.

Insgesamt gehen wir aber davon aus, dass in den kommenden Wochen wieder signifikant mehr Kinder in die Kindertagesstätten gehen werden.

Die Betreuungsrichtlinien werden ab dem 27. April 2020 behutsam gelockert und erweitert:

1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Großveranstaltungen – Absage Sandkerwa

  • Alle Versammlungen und Veranstaltungen sind bis vorerst 03. Mai 2020 untersagt.
  • Großveranstaltungen sind bis mindestens 31. August untersagt. Gestern Absage Oktoberfest.
  • Konkrete Regelungen (Größe, Veranstaltungsart, …) stehen noch aus.

Auch Bambergs schönste und größte Kirchweih – die Sandkerwa - fällt dem Corona-Virus zum Opfer.

Zu meinem größten Bedauern muss ich Ihnen auch mitteilen, dass sich der Bürgerverein und die Stadt Bamberg gestern schweren Herzens dazu durchgerungen haben auch die Sandkerwa abzusagen. Eine Verschiebung war keine Option für das Traditionsfest.

„Wir alle bedauern diese Entscheidung sehr und sie fiel uns nicht leicht. Aber die Absage war zum Schutz der Bevölkerung unumgänglich“, sagt Andreas Starke. „Die Gesundheit der Betreiber und der Besucher ist wichtiger als ein Volksfest.“

Und Barbara Kropf, Vorsitzende des Bürgervereins IV. Distrikt ergänzt: „Wir wollen uns auch nicht dem Vorwurf aussetzen, dass wir während der Kerwa das Coronavirus weiter verbreitet hätten!“

Die beiden Geschäftsführer erklären weiter, dass man natürlich auch intensiv eine Verschiebung der Kerwa um ein paar Wochen geprüft habe. Man sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass dies keine Lösung darstellen würde. Man könne heute noch nicht absehen, ob der Verbotszeitraum für Großveranstaltungen nicht noch einmal verlängert werden muss.

„Die Absage der 70. Sandkerwa in diesem Jahr ist emotional und natürlich auch ökonomisch eine ganz, ganz bittere Pille, die wir jetzt gemeinsam schlucken müssen“, so Kropf, Feulner und Starke.

Eine Definition was eine Großveranstaltung in diesem Sinne ist, steht noch aus. Ministerpräsident Söder hat in seiner Pressekonferenz in der vergangenen Woche diese Definition erst für den Zeitpunkt angekündigt, zu dem zumindest kleinere Veranstaltungen wieder zulässig sind. In Bamberg sind viele Veranstaltungen noch nicht abgesagt, es ist aber davon auszugehen, dass dies nun nach und nach geschieht.

In der kommenden Woche wird es ein Gespräch mit den Veranstaltern der größeren Veranstaltungen in Bamberg geben, bei dem auch mögliche Ersatztermine/Ersatzszenarien diskutiert werden sollen.

Schulen

Behutsam Schritt für Schritt zurück in den Schulalltag, jedoch mit klaren Corona-Regeln, so sieht es die bayerische Staatsregierung vor. Doch jede Schule ist anders. So manche Vorgabe stellt Schulleiter vor schwierige organisatorische Aufgaben.

Nicht mehr als 10 bis 15 Schüler in einem Raum, Mindestabstand von eineinhalb bis zwei Metern, vier Quadratmeter Platz für jeden Schüler: Diese Vorgaben sollen eingehalten werden, wenn am 27. April die Abschlussklassen wieder zurück an Bayerns Schulen kommen.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind grundsätzlich erleichtert, dass wieder Unterricht stattfinden kann, doch erfordern die Vorgaben viel Kreativität und Improvisationskunst. Vermutlich wird Schicht-Unterricht kaum zu vermeiden sein.

Öffentlicher Personennahverkehr

  • Schulweg und Transport der Schüler werden die Stadtwerke sicherstellen mit einem erweiterten Samstags-Fahrplan ab Montag. Auch hier darf es nicht zu eng werden, gerade die Aus- und Eingänge stellen Nadelöhre dar die es zu vermeiden gilt. Im ÖPNV gilt Maskenpflicht.
  • im Landkreis verkehren ab de. 27. April alle Schulverkehre wie vor der Corona-Pandemie.

Dienstleistung für die Bürger wieder im Normalbetrieb

  • Landratsamt kehrt ab Montag, 27. April, zu den Öffnungszeiten vor Ausbruch der Pandemie zurück.
  • Für alle Bereiche außer für die Zulassungsstelle wird um Terminvereinbarungen gebeten.
  • Für die Zulassungsstelle sind für Montag, 27. April, und Dienstag, 28. April bereits aus der zurückliegenden Woche Termine vereinbart. An diesen beiden Tagen kann es ohne Terminvereinbarung ggf. zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Besucher werden gebeten Mund-/Nasen-Schutz zu tragen und Sicherheitsabstand zu wahren.

Weitere Informationen gibts es hier: Landratsamt kehrt schrittweise zu ursprünglichen Öffnungszeiten zurück

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg