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22.09.2020

Terminvereinbarung im Landratsamt beachten

Terminvereinbarungen im Landratsamt Bamberg sind zwingend notwendig. Beim Betreten besteht Maskenpflicht.

Das Landratsamt Bamberg hat für den Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings sind für alle Bereiche der Behörde - außer für die Zulassungsstelle - Terminvereinbarungen zwingend notwendig, um so Besucher und Beschäftigte zu schützen und Wartezeiten zu vermeiden. Zudem besteht Landratsamt Bamberg beim Betreten Maskenpflicht. Kinder unter sieben Jahren sollten das Landratsamt zum allgemeinen Schutz grundsätzlich nicht betreten.

Das Landratsamt bittet darum, sich nur mit dringenden Angelegenheiten an die Behörde zu wenden und den Kontakt auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail zu suchen. Sofern Vorsprachen notwendig sind, müssen Termine vereinbart werden.

Telefonnummern zur Terminvereinbarung im Überblick

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung: 0951/85-318
  • Ausländerwesen: 0951/85-389
  • Führerscheinwesen: 0951/85-367
  • Veterinärwesen: 0951/85-751
  • Lebensmittelüberwachung: 0951/85-751
  • Sozialhilfe: 0951/85-134
  • Asyl: 0951/85-578
  • Jugendamt - Unterhaltsvorschüsse: 0951/85-599
  • Jugendamt - Wirtschaftl. Jugendhilfe: 0951/85-543
  • Jugendamt - Kindswohlgefährdung: 0172/1490745
  • Wirtschaftsförderung: 0951/85-207
  • Schwangerenberatung: Tel.: 0951/85-669

Sonderregelung Kfz-Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle ist von dieser Regelung ausgenommen. Sie haben drei Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zuzulassen.

  1. Digitale Terminbuchung über https://www.landkreis-bamberg.de/Bürgerservice: Buchen Sie Ihren Wunschtermin und vermeiden Sie so Wartezeiten (Authentifizierung über den Personalausweis)
  2. Geben Sie die vollständigen Unterlagen ab und holen Sie sie am Folgetag wieder ab.
  3. Suchen Sie die Zulassungsstelle ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten auf. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind.

Hinweis der Führerscheinstelle

Aufschiebbare Angelegenheiten können derzeit grundsätzlich nicht angenommen werden. Darunter fallen z. B.

  • Umtausch von Führerscheinen (Papierführerschein in Kartenführerschein oder unbefristete Karte in befristete Karte)
  • Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (bitte jedoch Mitteilung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post an Führerscheinstelle geben)
  • Internationale Führerscheine (bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die Einreise- und Ausreisehinweise des jeweiligen Landes!)

Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt (Tel.: 0951/85-651) ist bis auf besonders dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten nicht für den Parteiverkehr geöffnet. Zu den unerlässlichen Angelegenheiten zählen:

  • amtsärztliche Untersuchungen und Einschulungsuntersuchungen
  • Vollzug der Trinkwasserverordnung
  • Genehmigungsverfahren im Apothekenrecht

Die derzeitige Lage erfordert vor allem im Interesse der Gesundheit der gesamten Bevölkerung weiterhin außergewöhnliche Maßnahmen. Hierfür bitten wir um Verständnis!

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg