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Artenschutz - Tiere

Über dieses Thema gibt es etliche ausführliche Informationen im Internet. Aus diesem Grund möchten wir hier nur auf die Fragen eine Antwort geben, welche uns am häufigsten gestellt werden.

Wer tiefer in das Thema Washingtoner Artenschutzabkommen einsteigen möchte, findet sehr gute und ausführliche Infos auf den Seiten des Bundesamt für Naturschutz


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Tiere muss ich eigentlich anmelden? (Artenschutz)

Wer ein artengeschütztes Tier erwirbt und im Landkreis Bamberg halten will, muss es unverzüglich beim Landratsamt Bamberg - Untere Naturschutzbehörde anzeigen.

Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden des Tieres. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Tier um eine geschützte Art handelt bzw. zu welcher Schutzkategorie Ihr Tier gehört, kann Ihnen Ihr Händler / Züchter oder wir Auskunft geben.


Artenschutzdatenbank

Sie können den Schutzstatus auch in der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) abfragen: www.wisia.de

(Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz)

Alle Tiere und Pflanzen, welche im Anhang A oder B aufgeführt sind, müssen angemeldet werden.

Wie melde ich mein Tier an/ab? (Artenschutz)

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine Kopie der EG-Bescheinigung und des Kauf- bzw. Schenkungsvertrages überlassen.


Folgende Daten müssen enthalten sein:
  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Name und Adresse des Käufers
  • Deutscher Name und wenn bekannt wissenschaftliche Name
  • Alter des Tieres
  • Geschlecht
  • Kennzeichen (z.B. Ringe, Mikrochip oder Fotodokumentation mit laufender Nummer)

Tier stirbt

Sollte Ihr Tier sterben, müssen Sie die originale EG-Bescheinigung an uns zurückgeben.


Formblatt An- und Abmeldung

Sie können natürlich auch gerne unser Formblatt zur An- und Abmeldung verwenden. Sollten Sie sowohl Zu- wie auch Abgänge haben verwenden Sie bitte jeweils ein seperates Formular!

Wenn Sie ein Tier (z.B. aus eigener Nachzucht) abgeben möchten, stellen Sie bitte für den neuen Eigentümer eine Züchter-Herkunftsbescheinigung aus. Herkunftsbestätiung [PDF: 482 kB]

WICHTIG!
Diese Herkunftsbestätigung ersetzt nicht eine eventuell notwendige EG-Bescheinigung!

Was ist eine EG-Bescheinigung genau und wie bekomme ich die für meine Nachzuchten? (Artenschutz)

Im Gesetz heißt es: "Wer Tiere der besonders geschützten Arten hält oder in Verkehr bringt, hat die rechtmäßige Herkunft dieser Tiere nachzuweisen." Bei Anhang A-Tieren, die der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 unterliegen, ist dieser Nachweis durch eine EG-Bescheinigung (gelbes Dokument) zu führen.


Antrag EG-Bescheinigung

Diese EG-Bescheinigung erhalten Sie von uns ohne Probleme, wenn bereits die Elterntiere angemeldet waren.

Sie stellen einen schriftlichen, formlosen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Ihr Name und Adresse
  • Von welchen Elterntieren stammt der Nachwuchs
  • Wann ist er geboren / geschlüpft
  • Geschlecht, falls es schon feststellbar ist
  • Kennzeichen der Jungtiere (z.B. Fußringe bei Vögeln, Fotodokumentation bei Schildkröten oder Microchip)

Alternativ können Sie auch unseren Vordruck nutzen:

Die Bescheinigungen gehen Ihnen dann per Post zu.

Ich habe eine Landschildkröte gekauft und soll eine Fotodokumentation machen. Was ist das und wie geht das? (Artenschutz)

Hierzu haben wir einen kleinen Infoflyer erstellt. Wenn Sie noch weitere Fragen hierzu haben, geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Ich besitze schon seit Jahren einen Papagei / eine Schildkröte und wusste nicht, dass ich die Tiere anmelden muss. Was nun? (Artenschutz)

Dies ist gar nicht gut, aber „Lieber spät als gar nicht“!

Wenn Sie noch den Kaufbeleg bzw. die EG-Bescheinigung haben, machen Sie einfach eine Kopie und schicken uns diese zu.

Sollten Sie diese nicht mehr besitzen wird es komplizierter. Sie müssen uns nämlich dann nachweisen bzw. glaubhaft machen, seit wann Sie das Tier tatsächlich besitzen und das Sie es legal erworben haben. Dieses Problem lässt sich am einfachsten in einem persönlichen Gespräch klären. Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin, damit wir eine für alle befriedigende Lösung finden können.