Sprungziele
Seiteninhalt

Zulassung A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Oldtimer - Wechselkennzeichen - Rote Oldtimerkennzeichen (07er)

Benötigte Unterlagen - Rote Oldtimerkennzeichen

Für Oldtimerfahrzeuge können auf Antrag Rote Kennzeichen vergeben werden. Diese roten Kennzeichen können Sie auch für mehrere Oldtimer verwenden.

Für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
  • die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnortgemeinde zu beantragen und ist kostenpflichtig)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (erfolgt durch die Zulassungsbehörde)
  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung)
  • für jedes Fahrzeug ein Gutachten gem. § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.)
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB
  • Nachweis über Stellplätze
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Was ist ein Oldtimer?

Bei einem Oldtimer im Sinne des §1 Satz 22 FZV handelt es sich um ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in einem gutem Erhaltungszustand ist.

Im Rahmen der Untersuchung gem. §23 StVZO durch einem amtlich anerkannten Sachverständigen wird geprüft, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.

Kosten - rotes Oldtimerkennzeichen

Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung belaufen sich derzeit auf 128,50 € .

Die KFZ-Steuer beläuft sich pauschal für PKW auf 191,00 € und für KRAD auf 47,00 €.

Fahrzeugscheinheft / Fahrtenbuch - Rotes Dauerkennzeichen

Mit der Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens wird ein Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch (Verwendungsnachweis) ausgehändigt.

Im Fahrzeugscheinheft ist jedes Fahrzeug, welches mit dem roten Kennzeichen bewegt werden darf einmal eingetragen. 


Im Fahrtenbuch (Verwendungsnachweis) sind für jede Fahrt fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen

  • das Datum der Fahrt
  • deren Beginn und Ende
  • der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift
  • die Fahrzeugklasse und der Fahrzeughersteller
  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • und die Fahrtstrecke

ersichtlich sind.


Der Verwendungsnachweis (Fahrtenbuch) kann kostenpflichtig bei der Zulassungsbehörde erworben werden.


Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.

Zweck - rotes Oldtimerkennzeichen

Mit einem roten Oldtimerkennzeichen dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie die An- und Abfahrten zu diesen Oldtimerveranstaltungen
  • Probefahrten, d.h. Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
  • Überführungsfahrten, d.h. Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort

Möchten Sie Ihren Oldtimer auch für andere Fahrten als die oben aufgeführten nutzen, können Sie als alternative auch ein "H"-Kennzeichen beantragen.