Saisonkennzeichen
Benötigte Unterlagen - Saisonkennzeichen
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen möchten, oder Ihr bereits bestehendes Saisonkennzeichen ändern möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eine Versicherungsbestätigung in Form der eVB
- die Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug zugelassen)
- Gültige HU – Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nur wenn Fahrzeug noch nicht zugelassen ist)
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht
Gebühren - Saisonkennzeichen
Die Kosten für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens liegen derzeit von 27,10 € bis 53,70 €.
Eine nachträgliche Änderung des Zeitraumes beläuft sich auf 27,10 €, wobei die Schilderkosten darin nicht enthalten sind.
Gültigkeit Saisonkennzeichnen
Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens kann von 2 bis 11 Monaten betragen.
Der Saisonzeitraum muss mit der Versicherung abgesprochen und in der EVB-Nummer hinterlegt sein.
Alternative Saisonkennzeichen
Als Alternative zum Saisonkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug nach wie vor über den Winter abmelden.
Die Gebühren hierfür betragen dann 19,40 € für die Abmeldung mit Verbleibskennzeichenreservierung und für die Wiederzulassung (gleicher Halter und gleiches Kennzeichen) 23,90 €.
Kennzeichen Saisonkennzeichen
Eine Änderung des Kennzeichens ist erforderlich, wenn die Buchstaben und Ziffern nach dem "BA" mehr als fünf Stellen betragen oder auf Antrag (Wunschkennzeichen).