Aktuelles der Zulassungsbehörde
eVB zum Abruf (Versicherungsnachweis zur Zulassung)
Zum 01.03.2008 wurde die bisherige Deckungskarte (Doppelkarte) in Papierform durch die sogenannte "elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf" abgelöst. Die eVB - Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der vom Versicherer zur Zulassung eines Fahrzeuges bereitgestellt wird. Mit dieser Nummer ruft die Zulassungsbehörde alle nötigen Versicherungsdaten Ihres Fahrzeuges direkt von der Versicherung ab. Die eVB erhalten Sie von Ihrer Versicherung, dies kann auch per Telefon oder SMS geschehen.
eVB zur Übermittlung (Versicherungswechsel)
Unter die eVB zur Übermittlung fallen Versicherungswechsel, sowie auch Wechsel zum Jahresende und Versicherungsbestätigungen zur Wiederinkraftsetzung des Versicherungsschutzes.
Die eVB zur Übermittlung wird ausschließlich durch Ihre Versicherung elektronisch über den GDV und das Kraftfahrt-Bundesamt an die Zulassungsbehörde übermittelt. Ein Verarbeiten von persönlich überbrachten oder durch Email, Telefon oder auf dem Postweg übermittelten Versicherungsnachweisen (auch 7-stellige eVB-Nummern) ist in keinem Fall möglich.
Bei weiteren Fragen zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsagentur.