Fonds für Nachbarschaftshilfen / Fahrdienste des Landkreises Bamberg
Ehrenamtliche aus dem Landkreis Bamberg, die im Bereich der Nachbarschaftshilfen tätig sind – insbesondere organisierte Nachbarschaftshilfen, Helferkreise oder Seniorengruppen sowie Einzelpersonen, die nachweislich im Auftrag des Landkreises, der kreisangehörigen Gemeinden oder karitativen Trägern agieren – können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit der Ehrenamts- oder der Generationenbeauftragten des Landkreises möglich.