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Fonds für Nachbarschaftshilfen / Fahrdienste des Landkreises Bamberg

Ehrenamtliche aus dem Landkreis Bamberg, die im Bereich der Nachbarschaftshilfen tätig sind – insbesondere organisierte Nachbarschaftshilfen, Helferkreise oder Seniorengruppen sowie Einzelpersonen, die nachweislich im Auftrag des Landkreises, der kreisangehörigen Gemeinden oder karitativen Trägern agieren – können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen.

Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit der Ehrenamts- oder der Generationenbeauftragten des Landkreises möglich.


Voraussetzungen

Antragsformular