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Regelungen für Schulen im Landkreis

Es findet voller Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen und für alle Schularten statt - unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz und auch wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht:

Um die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird bis auf weiteres eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbegin, d. h.

  • Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand
  • Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen
  • alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken.

Testpflicht:

Weiterhin gelten die Regeln des Rahmenhygieneplans für Schulen sowie die Testpflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts (dreimal in der Woche).

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulstufe sowie der Förderschulen treten anstelle der Selbsttests zweimal in der Woche PCR-Pooltestungen (sog. "Lolli-Tests").

Quarantäne:

Bei einem Infektionsfall in der Klasse wird die Quarantäne auf die positiv Getesteten und die Schülerinnen und Schüler eingegrenzt, die engen Kontakt zur positiv getesteten Person hatten. Sie kann für enge Kontaktpersonen unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Tagen wieder enden, sobald diese an das Gesundheitsamt übermittelt sind. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall.

Angebot von Corona-Schutzimpfung während der Unterrichtszeit im Rahmen der STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche.