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21.01.2021

Landratsamt Bamberg versendet 13.000 Schutzmasken an Bedürftige

Ab sofort sind FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken beim Einkaufen, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie beim Besuch von Gottesdiensten Pflicht. Damit bei der nun geltenden verschärften Maskenpflicht niemand benachteiligt ist, stellt der Freistaat bayernweit 2,5 Millionen FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken für besonders bedürftige Personen, etwa Empfänger von Grundleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) zur Verfügung. Die Verteilung von insgesamt 13.000 Masken erfolgt zentral über das Landratsamt Bamberg. Empfänger von Grundleistungen bekommen in den nächsten Tagen jeweils fünf Masken auf dem Postweg zugestellt.

Korrektes Tragen und Desinfizieren der Masken

Der Träger einer solchen Schutzmaske schützt – korrekt getragen – nicht nur die Anderen, sondern auch sich selbst. Folgendes sollte dabei beachtet werden:

  • Wenn möglich, waschen Sie sich vor Gebrauch der Maske gründlich die Hände mit Seife.
  • Fassen Sie die Maske immer nur an den Bändern an und berühren Sie möglichst nicht den Vliesstoff.
  • Ziehen Sie die Bänder über beide Ohren.
  • Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen gut passen.
  • Die Maskenränder sollten eng am Gesicht anliegen, sodass keine Luft mehr an der Maske vorbei ein- oder ausgeatmet werden kann.
  • Wenn die Maske durchfeuchtet oder nass geworden ist, zum Beispiel durch Speichelauswurf oder auch Regen, sollte sie abgenommen und ausgetauscht werden.

Die Masken sind eigentlich zur einmaligen Verwendung gedacht. Sofern sie nur kurzzeitig getragen werden, empfehlen das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte und die Fachhochschule Münster folgende zwei Desinfektionsverfahren:

  1. 7 Tage Trocknen bei Raumluft: Das Coronavirus ist auch bei Raumtemperatur über einen langen Zeitraum auf Maskenmaterialien infektiös. Wenn Sie die Maske z. B. an einem Montag benutzen, lassen Sie die Maske die nächsten sechs Wochentage bei Raumluft trocknen (am besten luftig aufgehängt). Am darauf folgenden Montag, also nach einer Woche Trocknung, können Sie die Maske wieder benutzen.

  2. Trocknen im Ofen bei 80°C bei Ober- und Unterhitze: Mit dem Verfahren „Trockene Hitze 80°C für 60 Minuten“ kann das Coronavirus vollständig inaktiviert werden. Außerhalb des Backofens ist der saubere Backofenrost mit Backpapier zu belegen. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- bzw. Backofenthermometer auf das Backpapier, belassen es aber noch außerhalb des Ofens. Stellen Sie den Backofen auf 80°C Ober- und Unterhitze ein. Ob sich auch bei einer Umluft/Heißluft-Einstellung Erreger von der Maske lösen können, ist nicht bekannt. Nach der Vorheizzeit schieben Sie den Rost samt Maske(n) in den Ofen. Achten Sie auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens (ca. 10 cm; kleine Öfen sind ungeeignet). Belassen Sie die Schutzmaske 60 Minuten im geschlossenen Ofen, öffnen Sie diesen bitte nicht zwischendurch. Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen. Grundsätzlich gilt: Die Maske sollte auf diese Art nur fünf Mal wieder aufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden.

Weitere Hinweise gibt’s im Internet: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html und https://www.fh-muenster.de/ffp2.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg