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02.12.2020

Maskenpflicht auch auf dem Parkplatz des Landratsamtes

In Anlehnung an die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020 gilt ab sofort auf dem gesamten Gelände des Landratsamts Bamberg Maskenpflicht. Das betrifft auch den Parkplatz des Landratsamtes.

Außerdem weist das Landratsamt Bamberg nochmals daraufhin, dass aufgrund der veränderten Pandemielage zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erfasst werden. Vorsprachen sind weiterhin nur mit Terminvereinbarung möglich. Eine Ausnahme bildet die Zulassungsstelle, wobei auch hier um Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamtes gebeten wird. Dadurch können Wartezeiten vermieden werden. Des Weiteren sind Besucherinnen und Besucher angehalten, die gängigen Hygieneregeln zu beachten und nach Möglichkeit die am Eingang aufgestellten Handdesinfektionsspender zu benutzen.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg