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Krankenhausampel und Hotspotregelung

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird durch die Krankenhausampel als Indikator ersetzt. Mit ihr entfallen alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (Geimpft, Genesen, Getestet) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant (ab Inzidenz 35). Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wurde außerdem eine regionale Hotspotregelung eingeführt.

Regionale Hotspots

Landkreise, die

  • zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die verfügbaren Intensivbetten zu mindestens 80 % ausgelastet sind
    und in denen
  • die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird.

Hier gelten die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung

Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems (aktueller Ampelstatus)
Detailliertere Angaben zur Krankenhaus-Belegung in Bayern finden Sie hier: Übersicht der Coronavirus-Infektionszahlen in Bayern

Gelbe Stufe:

Sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

Maßnahmen ab dem folgenden Tag nach der Feststellung:

  • FFP2-Maske als neuer Maskenstandard; in Schulen und für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich; Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Es gibt keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen sind Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt verpflichtendes 2G.
  • Pflegeeinrichtungen werden zu Testkonzepten verpflichtet , die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen.

Rote Stufe:

Sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

Zusätzliche Maßnahmen ab dem folgenden Tag nach der Feststellung:

  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Ausgenommen sind hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Detailliertere Angaben zur Krankenhaus-Belegung in Bayern finden Sie hier: Übersicht der Coronavirus-Infektionszahlen in Bayern