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Rund ums Geld

  • Wann bekomme ich Arbeitslosengeld II?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich?
  • Wo muss ich mich hinwenden?

Antworten auf alle diese Fragen erhalten Sie in unserer Rubrik „Rund ums Geld.“ Neben den Leistungen zum „Lebensunterhalt“ und den „Kosten für Unterkunft und Heizung“ erfahren Sie auch, welche Unterstützung Sie über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Ihre Kinder bekommen können.

Lebensunterhalt - Rund ums Geld

Unsere Mitarbeiter in der Ankunfts- und Antragstelle helfen Ihnen bei der Beantragung des Arbeitslosengelds II und informieren Sie darüber, welche Unterlagen dazu notwendig sind.

Das Arbeitslosengeld II dient zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und umfasst Ihre Aufwendungen zum täglichen Leben, zu Unterkunft und Heizung. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.


Voraussetzungen

Um eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter Landkreis Bamberg erhalten zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.
Sie sind:

  • erwerbsfähig, d.h. gesundheitlich in der Lage, mindestens drei Stunden täglich (also 15 Stunden wöchentlich) zu arbeiten,
  • im Alter zwischen 15 Jahren und der individuellen Renteneintrittsgrenze
  • hilfebedürftig und
  • ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist der Landkreis Bamberg.

Ob und wie viel Arbeitslosengeld II Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf abzüglich Ihres vorhandenen Einkommens und unter Berücksichtigung Ihres Vermögens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II können auch die Personen erhalten, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, auch wenn diese selbst nicht erwerbsfähig sind.

Ihr Arbeitslosengeld II setzt sich aus dem „Regelbedarf“ und den angemessen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Wenn Sie einen Mehrbedarf haben (z.B. Sie sind alleinerziehend oder chronisch krank), kann dies ebenfalls berücksichtigt werden.


Antragsformulare

Formulare Bundesagentur für Arbeit

Bildungs- und Teilhabepaket - Rund ums Geld

Das Bildungs- und Teilhabepaket dient dazu, Kindern und Jugendlichen, die Teilnahmen an Schulaktionen sowie kulturellen und sozialen Angeboten zu ermöglichen.
Diese zusätzliche Unterstützung bekommen Sie für Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  • Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen der Kindertageseinrichtung oder der Schule sowie für mehrtägige Klassenfahrten der Schulen
  • Schulbedarfspaket für die Anschaffung von Schulmaterialien
  • Lernförderung/Nachhilfe, wenn das Erreichen des Klassenzieles gefährdet ist
  • Zuschuss zum Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Zuständigkeit


Für die Bearbeitung dieser Leistungen ist entweder das Jobcenter oder das Landratsamt zuständig. Sie können den Antrag unabhängig davon bei beiden Stellen einreichen.


Antragsformulare

Antragsformulare finden Sie hier: Soziales - Formulare & Broschüren