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Rund ums Geld

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Wohnraumanpassung - schwer behinderter, schwer kranker Menschen

 

Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von schwer behinderten und schwer kranken Menschen gefördert.


Fördervoraussetzung
  • Nachweis der Schwerbehinderung (durch Schwerbehindertennachweis oder Bestätigung des Arztes über die Notwendigkeit der Anpassungsmaßnahme)
  • Einhaltung einer gewissen Einkommensgrenze (welche sich nach der zum Haushalt gehörenden Personenanzahl richtet)

Förderfähigkeit
  • Förderfähig ist der gegenüber einer konventionellen Ausführung anfallende behinderungsbedingte Mehraufwand an Kosten.
  • Als förderfähige Maßnahmen für die Umgestaltung von Wohnraum kommen beispielsweise in Frage:
    • Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)
    • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
    • Einbau solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (Treppensitzlift, Rollstuhlrampe, Behindertenaufzug)

Antragsstellung

Die Antragsstellung und Bewilligung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Kontaktieren Sie einen unser neben stehenden Ansprechpartner. Wir sind gerne für Sie da