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Aus- und Weiterbildung

Betriebliche Einstiegsqualifizierung

Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Praktikumsvergütung mit bis zu 216€ monatlich gefördert werden. Eine Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung umfasst ein Praktikum von sechs bis maximal 12 Monaten.

Weitere Informationen: Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666

Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.

Weitere Informationen: Ausbildungszuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Die Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung.

Weitere Infomationen: Agentur für Arbeit - Berufsausbildungsbeihilfe

Betriebliche Umschulung

Die Arbeitnehmer verfügen über keinen Berufsabschluss oder sind "wieder ungelernt". Die Ausbildung muss um mind. 1/3 der normalen Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Betrieb sollte eine Ausbildungsvergütung zahlen: im ersten Umschulungsjahr nach Tarif des 2. Ausbildungsjahres und im zweiten Umschulungsjahr nach Tarif des 3. Ausbildungsjahres usw.

Weitere Informationen: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666

Ausbildungsbegleitende Hilfen - Stützunterricht und sozialpädagogische Hilfen

Um Probleme der Auszubildenden u.a. bei den fachtheoretischen oder -praktischen Fertigkeiten, Kenntnissen oder Fähigkeiten zu beheben, können Betriebe unentgeltliche Nachhilfe für ihre Auszubildenden beantragen. Auch bei Verhaltensproblemen im Betrieb können Unterstützungsangebote gemacht werden. Dem Unternehmer entstehen dabei keine Kosten.

Weitere Informationen: Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ansprechpartner für den Ausbildungszuschuss und die Ausbildungsbegleitende Hilfe vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666

Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Mit dem "Qualifizierungschancengesetz", das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Förderung beruflicher Weiterbildung von qualifizierten Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Eine Förderung ist nun weitgehend unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße möglich.

Gefördert werden

  • Anpassungsqualifizierungen mit einer Dauer von mehr als 160 Unterrichtseinheiten (Zielgruppe: alle Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder Weiterbildung in Engpassberufen). Die Förderleistungen (Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss) sind je nach Betriebsgröße unterschiedlich.
  • Abschlussorientierte Weiterbildung (Zielgruppe: ungelernte oder geringqualifizierte Arbeitnehmer mit dem Ziel einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen). Die Lehrgangskosten werden zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen, ebenso erfolgt ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%.

Ziel ist es, all jenen Arbeitnehmern/innen eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeitein ausüben, die durch neue Technpologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Weitere Informationen:


Ansprechpartner: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666

Prämiengutschein als Teil der Bildungsprämie

Persönlichen Einsatz für berufliche Weiterbildung belohnt der Staat seit 2008: mit bis zu 500 Euro bzw. 50 Prozent der Weiterbildungskosten für jeden Bürger, der seine berufliche Weiterbildung in die eigene Hand nimmt. Einen Prämiengutschen können erhalten: Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner: Beratungsstelle im bfz Bamberg, Yvonne Halbritter, Tel.: 0951/93224-41