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Gründung

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit der Gründungsphase einen Gründungszuschuss erhalten. Ein Restanspruch von 150 Tagen muss gegeben sein. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt werden (Tragfähigkeitskonzept).
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Förderprogramm für digitale Gründer: Start?Zuschuss!

Neue, innovative Geschäftsmodelle aus dem Bereich Digitalisierung sind der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft. Aus diesem Grund fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mit seinem neuen Förderprogramm "Start?Zuschuss!" pro Jahr 20 innovative Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung in Bayern.

Für Miete, Personal, Forschung und Entwicklung sowie die Markteinführung werden bis zu 36.000 Euro je Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbungsfrist für die erste Phase läuft bis Mitte Juli. Gefördert werden Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt und mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/zuschuesse

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Mit diesem Programm unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes.
Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken. Antragsberechtigt sind
a) Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen oder
b) technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen.

Ansprechpartner und Projektträger ist Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)

LfA Förderbank Bayern Startkredit

Besonders günstige Konditionen sieht der Startkredit vor. Alternativ kann auch der Universalkredit (siehe "Wachstum") eingesetzt werden. Zielgruppe sind Gründer, kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe. Mit dem Darlehen können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanziert werden.
Er dient zur Finanzierung von Gründungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen ab 10.000 EUR. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.

Weitere Informationen unter LfA Förderbank - Startkredit

Angebote der KfW Bank

Die KfW Bank fördert mit günstigen Förderprodukten, mit Risikokapital, Bürgschaften und Beteiligungen unternehmerische Initiativen quer durch alle Branchen. Dies umfasst Eigenkapitalerweiterung, Betriebsmittelförderung, Investitionen oder Beteiligungskapital:

KfW-Gründerkredit - StartGeld
KfW-Gründerkredit - Universell
ERP-Kapital für Gründung
ERP-Startfonds (Beteiligungskapital)

Allgemeine Informationen über die KfW Bank: KfW Bankengruppe

High-Tech Gründerfonds

Der Fonds investiert in technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial und Unternehmensstandort in Deutschland. Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit darf maximal ein Jahr zurückliegen. In einer ersten Finanzierungsrunde gibt es bis zu 500.000 Euro. Der Fonds erwirbt dabei 15% Gesellschaftsanteile und stellt ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen zur Verfügung. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 7 Jahren.
Die Zinsen (aktuell 10%) des Nachrangdarlehens werden für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu schonen. Der eigene Beitrag der Unternehmensgründer zur Finanzierung soll 20% der Beteiligungssumme betragen. Die Hälfte davon können auch von Investoren (Business Angels, regionale Seedfonds, private und öffentliche Investoren) gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim High-Tech-Gründerfonds

Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up!

Der Clusterfonds Start-Up! stellt jungen bayerischen Technologieunternehmen während des Übergangs von der Seed-Phase zur Start-Up-Phase Beteiligungskapital zur Verfügung. Damit können die in dieser „Lücke“ anfallenden Kosten und Investitionen finanziert werden, wie z.B. der Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen, Aufwendungen für die Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Patentanmeldungen, Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen oder auch Aufwendungen des Coaches bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Der Clusterfonds Start-Up! beteiligt sich in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Unternehmen. Die Beteiligung erfolgt vorrangig in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt sieben Jahre. Die Auszahlung ist an das Erreichen von Meilensteinen geknüpft.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bayern Kapital