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Forschung und Innovation

Innovationsgutschein für kleine Unternehmen und Handwerker

Das Förderprogramm unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Entwicklung innovativer Produkte oder Dienstleistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien sowie Studien und Konzepte zu Marktzugang und Vertrieb. Außerdem sollen umsetzungsorientierte Entwicklungs- und Forschungstätigkeiten wie z.B. Prototypenbau, Produkttests zur Qualitätssicherung und zur Umweltverträglichkeit unterstützt werden. Gefördert werden also ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
Der Innovationsgutschein "Standard" unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mind. 4.000 Euro und können max. 30.000 Euro betragen.

Der Innovationsgutschein "Spezial" bildet in der Antragstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayer. Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen. Es sollen insbesondere finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem externen Auftragsvolumen von mind. 30.000 Euro und max. 80.000 Euro ermöglicht werden.

Der Fördersatz für den Innovationsgutschein "Standard" beträgt grundsätzlich 40%. Der Fördersatz erhöht sich jeweils um zehn Prozentpunkte bis zu max. 60% bei Vorliegen folgender Bedingungen:

  • Sitz des Unternehmens in den Gemeinden Bischberg, Burgwindheim, Ebrach, Gerach, Gundelsheim, Heiligenstadt, Kemmern, Königsfeld, Lauter, Lisberg, Memmelsdorf, Oberhaid, Pettstadt, Priesendorf, Rattelsdorf, Reckendorf, Schönbrunn, Stadellhofen, Viereth-Trunstadt, Wattendorf oder Zapfendorf.
  • Beauftragung einer Hochschule bzw. einer vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Der Fördersatz beim Innovationsgutschein "Spezial" beträgt 50%.

Anträge können von bayerischen Unternehmen (inkl. Existenzgründer und Freie Berufe) mit weniger als 50 Beschäftigte und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu zehn Millionen Euro bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationsgutschein-bayern.de

Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus als einfache, schnelle und unbürokratische Förderung soll kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte helfen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digital zu transformieren und gleichzeitig ihre IT-Sicherheit zu verbessern.

Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen.
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen.

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software. Der Digitalbonus wird in drei Varianten angeboten: a) Digitalbonus Standard (bis zu 10.000 € Zuschuss), b) Digitalbonus Plus (bis zu 50.000 € Zuschuss) und c) Digitalkredit (bis zu 2 Mio. € zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern).
Weitere Informationen finden Sie unter www.digitalbonus.bayern.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Es werden FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen finanziell unterstützt.

ZIM-Projektformen sind:

  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests
  • Leistungen zur Markteinführung zur Unterstützung der Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für Unternehmen aus dem Landkreis Bamberg beträgt:

  • bei FuE-Einzelprojekte: in Abhängigkeit der Unternehmensgröße und des Alters zwischen 25% und 45% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 550.000 Euro je Projekt eines Unternehmens.
  • bei FuE-Kooperationsprojekte: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße zwischen 30% und 55% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 450.000 Euro je Projekt eines Unternehmens. Bei ausländischen Partnern erhöht sich die Förderung.
  • bei Durchführbarkeitsstudien: bis zu 100.000 Euro, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal 200.000 Euro.
  • bei der Markteinführung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

Im Rahmen des Programms können Personalkostenzuschüsse für jedes Antrag stellende Unternehmen gewährt werden. Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten sind Personalkosten und FuE-Unteraufträge an Dritte.

Weitere Informationen unter Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Patent-Förderprogramm "WIPANO"

"WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ ist ein Technologieförderprogramm, mit dem innovative Ideen gefördert werden. Mittels der Fördergelder werden die Kosten für Beratungsangebote, einen Patentanwalt und die Patentanmeldung gefördert. Auch Projekte, die die Entwicklung von Normen für innovative Dienstleistungen oder Produkte zum Ziel haben, werden durch das Förderinstrument unterstützt.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, max. 16.575 Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP+: Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben)

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten. Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm BayTP+

FuE Förderprogramm Elektronische Systeme

Dieses Förderprogramm unterstützt gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen, die sich an konkreten industriellen Anwendungen orientieren. Die Förderung umfasst die Themenbereiche Mikro- und Nanoelektronik, Optoelektronik, Leistungselektronik, Mikrosysteme, mechatronische Systeme, Entwurf komplexer elektronischer und IT-Systeme, Sensorik, Systemintegration, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder die Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen können mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Materialkosten, Fremdleistungen und Sondereinzelkosten (Investitionen). Projektträger ist die VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH, München

Weitere Informationen Sie unter www.elsys-bayern.de

Bayerisches Technologieförderprogramm Neue Werkstoffe / Verbundforschungsprogramm

Die Förderung im Bereich der „Neuen Werkstoffe“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“, Förderlinie „Materialien und Werkstoffe“. Im Fokus der Förderung stehen Verbundvorhaben mit mehreren industriellen Partnern, ggf. unterstützt durch eine bayerische Forschungseinrichtung. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt in Förderaufrufen.

Weitere Informationen unter www.ptj.de/werkstoffe-bayern

ERP-Innovationsprogramm der KfW-Bank

Das ERP-Innovationsprogramm bietet langfristige Darlehen für die Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung.

Weitere Informationen: Innovationsprogramm der KfW-Bank

Innovationskredit 4.0 der LfA-Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern hat ihre Innovations- und Digitalisierungsförderung neu ausgerichtet und am 1. August 2019 ein neues Förderprogramm eingeführt, den Innovationskredit 4.0. In Anlehnung an den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW, über den die Refinanzierung erfolgt, werden die beiden Produktvarianten "Förderung innovativer Vorhaben" und "Förderung innovativer Unternehmen" angeboten. Antragsberechtig sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, inklusive neu gegründeter Unternehmen sowie Angehöriger freier Berufe.

Weitere Informationen: LfA Bayern - Innovationskredit 4.0

KMU-innovativ

Sie planen ein anspruchsvolles Forschungsprojekt in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU)? Dann haben Sie wahrscheinlich eine exzellente Idee, aber nur wenig Zeit für die Suche nach der richtigen Fördermöglichkeit. Im Rahmen von KMU-innovativ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ihnen den Zugang so einfach wie möglich machen.

Mit KMU-innovativ beschleunigt und vereinfacht das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU. Der zentrale Lotsendienst erleichtert den Zugang und vermittelt schnell den richtigen Ansprechpartner. KMU-innovativ steht kleinen und mittleren Unternehmen in folgenden Technologiefeldern offen: Biotechnologie, Nanotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktionstechnologien, Technologien für Ressourcen- und Energieeffizienz.

Der Lotsendienst ist unter Tel.: 0800-2623009 erreichbar.
Weitere Informationen zu KMU-innovativ

Steuerliche Forschungsförderung

Anfang 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, kurz FZulG) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtung/-en für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).

Für Aufwendungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 entstanden sind, wurde der Betrag im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht. Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25% der entstandenen förderbaren Kosten. Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 1 Million Euro pro Geschäftsjahr.

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

Weitere Informationen unter www.bescheinigung-forschungszulage.de