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Wachstum

LfA Förderbank Bayern

  1. Investivkredit

    Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe.
    Der Investivkredit bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen (zinsverbilligt aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern; zinsgünstig refinanziert von der KfW Bankengruppe und der LfA). Er bietet kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren gemäß der Konditionenübersicht und dient zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben ab einem Investitionsvolumen von 10.000 EUR (der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens). Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

    Nähere Informationen: Investivkredit der LfA
     


  2. Universalkredit

    Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Investivkredit nicht erfüllen, müssen nicht auf eine Finanzierung der LfA verzichten. Der Universalkredit bietet also eine Alternative zum Investivkredit. Für folgende Unternehmen könnte dies insbesondere von Bedeutung sein: Unternehmen, die nicht in die Definition der KMU fallen und die Investitionen im Ausland tätigen wollen.

    Weitere Informationen und aktuelle Konditionen: LfA Förderbank Bayern - Wachstumsförderung

    Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass sich der Tätigkeitsbereich der LfA nicht nur auf die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen beschränkt, sondern sich auch über die Risikoentlastung durch die Übernahme von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Garantien bis zur Vergabe von Beteiligungskapital im Rahmen des LfA-Verbunds durch die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mgH und die Bayern Kapital Risikokapitalbeteiligungs GmbH erstreckt.

    Weitere Informationen zum Mittestandskapital: LfA Förderbank Bayern - Mittelstandskapital


  3. Bürgschaften

    Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

    Weitere Informationen: LfA Förderbank Bayern - Bürgschaften

KfW Bank

Die KfW Bank bietet Ihnen eine Vielzahl von Förderprogrammen für jeden der ganz unterschiedlichen Verwendungszwecke in den verschiedenen Lebensphasen eines Unternehmens an, also vom Gründer bis zum etablierten Unternehmen.
Die Angebote setzen sich zusammen aus den Bausteinen Eigenkapital, Mezzanine-Finanzierung und Fremdkapital.

Seit 1. April 2011 bietet die KfW Bankengruppe den Unternehmerkredit in zwei Varianten an:

  1. Unternehmerkredit

    a) Programmteil A:
    Bietet Unternehmen jeder Größe eine Fremdkapitalfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel bis zehn Millionen Euro je Vorhaben an. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten besonders günstige Konditionen.

    b) Programmteil B
    Bietet Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen Mezzaninekapital in Form von Nachrangdarlehen an. Antragsberechtigt sind nur kleine und mittlere Unternehmen. Das Finanzierungspaket besteht aus Fremdkapital- und Nachrangtranche bis zu vier Millionen Euro.


  2. Beteiligungen - Eigenkapital für den breiten Mittelstand

    Um die Eigenkapitalausstattung im deutschen Mittelstand nachhaltig zu verbessern, bietet die KfW Bank mit ihrem ERP-Beteiligungsprogramm in erster Linie den Betrieben des "kleineren" Mittelstandes Beteiligungen bis grundsätzlich 1 Mio. Euro.

Weitere Informationen: ERP-Beteiligungsprogramm

Regionalförderung

Die regionale Wirtschaftsförderung orientiert sich sowohl bei der Förderentscheidung wie bei der Erfolgskontrolle an arbeitsmarktpolitischen und strukturpolitischen Gesichtspunkten; im Einzelnen:
Bayerische regionale Förderprogramme zum Ausgleich regionaler Standortnachteile und zur Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den schwach strukturierten Regionen zu erhöhen.
Hierzu können Zuschüsse für Investitionen privater Unternehmen und für öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen kommunaler Träger gewährt werden für folgende Förderschwerpunkte:

  • Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von gewerblichen Betriebsstätten,
  • Maßnahmen der Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien,
  • qualitative Verbesserung des touristischen Angebots.

Der Landkreises Bamberg liegt im "Sonstigen Fördergebiet". Investitionen im Landkreis Bamberg sind somit über die Regionalförderung förderfähig. Für kleine (unter 50 Beschäftigte) und mittlere Betriebe (unter 250 Beschäftigte) werden Zuwendungen gewährt, die als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss für die Verbilligung eines von der LfA auszureichenden Darlehens zur Mitfinanzierung des Vorhabens eingesetzt werden können. Die Förderquote liegt z.Z. bei max. ca. 20% (bei kleinen Unternehmen) und max. ca. 10% (bei mittleren Unternehmen).

Hier finden Sie die Richtlinie

BayBG-Beteiligungsangebot für kleinere Unternehmen

Eine zusätzliche Finanzierungsalternative bietet die BayBG seit Anfang 2012 mit dem Programm "Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe (KHHG)". Damit sind zukünftig stille Beteiligungen bereits am 10.000 Euro möglich. Stille Beteiligungen sind wirtschaftliches Eigenkapital und benötigen keine dinglichen Sicherheiten. Sie konkurrieren nicht mit Krediten, sondern ergänzen diese und ermöglichen sie vielfach erst zu günstigeren Konditionen.

Weiterführende Informationen: www.baybg.de/loesungen/kju

Investitionszuschuss Wagniskapital

Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel, die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren - insbesondere Business Angels - sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Junge, innovative Unternehmen müssten bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn sie eine Kapitalbeteiligung durch einen Investor anstreben. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines unabhängiges Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten handelt , das jünger als zehn Jahr und in einer innovativen Branche tätig ist sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro erzielt.

Weitere Informationen und Anträge: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)