Förderprogramme und Finanzierungshilfen - Aus- und Weiterbildung
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Praktikumsvergütung mit bis zu 216€ monatlich gefördert werden. Eine Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung umfasst ein Praktikum von sechs bis maximal 12 Monaten.
Weitere Informationen: Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Ansprechpartner vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666
Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.
Weitere Informationen: Ausbildungszuschuss
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Die Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung.
Weitere Infomationen: Agentur für Arbeit - Berufsausbildungsbeihilfe
Betriebliche Umschulung
Die Arbeitnehmer verfügen über keinen Berufsabschluss oder sind "wieder ungelernt". Die Ausbildung muss um mind. 1/3 der normalen Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Betrieb sollte eine Ausbildungsvergütung zahlen: im ersten Umschulungsjahr nach Tarif des 2. Ausbildungsjahres und im zweiten Umschulungsjahr nach Tarif des 3. Ausbildungsjahres usw.
Weitere Informationen: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666
Ausbildungsbegleitende Hilfen - Stützunterricht und sozialpädagogische Hilfen
Um Probleme der Auszubildenden u.a. bei den fachtheoretischen oder -praktischen Fertigkeiten, Kenntnissen oder Fähigkeiten zu beheben, können Betriebe unentgeltliche Nachhilfe für ihre Auszubildenden beantragen. Auch bei Verhaltensproblemen im Betrieb können Unterstützungsangebote gemacht werden. Dem Unternehmer entstehen dabei keine Kosten.
Weitere Informationen: Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ansprechpartner für den Ausbildungszuschuss und die Ausbildungsbegleitende Hilfe vor Ort: Agentur für Arbeit Bamberg, Arbeitgeberservice, Tel.: 0951/9128-666
Förderprogramm "WeGebAU" der Agentur für Arbeit
Gefördert werden
- gering Qualifizierte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
- Arbeitnehmer/innen gefördert, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit weniger als 250 Arbeitnehmern) beschäftigt sind.
Eine Förderung besteht für Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Eine finanzielle Unterstützung besteht für die Erstattung der Weiterbildungskosten oder einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.
Weitere Informationen: WeGebAU
Ansprechpartner: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666
Prämiengutschein als Teil der Bildungsprämie
Persönlichen Einsatz für berufliche Weiterbildung belohnt der Staat seit 2008: mit bis zu 500 Euro bzw. 50 Prozent der Weiterbildungskosten für jeden Bürger, der seine berufliche Weiterbildung in die eigene Hand nimmt. Einen Prämiengutschen können erhalten: Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner: Beratungsstelle im bfz Bamberg, Yvonne Halbritter, Tel.: 0951/93224-41
Förderprogramm MobiPro-EU – Mobilitätsprogramm für Auszubildende aus EU-Ländern
Das Förderprogramm MobiPro-EU richtet sich an ausbildungsinteressierte Jugendliche aus der EU, die in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen möchten. Die Ausbildungsinteressenten, die für eine Förderung in Frage kommen, sind zwischen 18 und 35 Jahre alt (in Ausnahmefällen 40) und verfügen über eine abgeschlossene Schulausbildung.
Wenn Sie als Unternehmen Auszubildende aus der EU suchen, dann melden Sie Ihren Bedarf dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, die über die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit) geeignete Kandidaten im EU-Ausland sucht. Wenn Sie selbst Auszubildende aus der EU kennen und einstellen möchten, können diese Personen unabhängig von der Vermittlungsdienstleistung der BA/ZAV bei Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen Leistungen aus dem Förderprogramm beantragen.
Folgende Leistungen können beispielsweise über das Programm gezahlt werden: Vorbereitende Sprachkurse im Herkunftsland, ergänzende finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Zuschüsse zu Reise- und Umzugskosten, begleitende Sprachkurse etc.
Weitere Informationen: www.thejobofmylife.de