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Die Zulassungsbehörde © LRA Bamberg Der Wartebereich der Zulassungsstelle © LRA Bamberg Wir haben hier für Sie alle Informationen zu den Fragen rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zusammengestellt. Klicken ...
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Zulassungsbehörde - Wunschkennzeichen Erläuterungen und Bedingungen Zur Wunschkennzeichenreservierung
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Aktuelles der Zulassungsbehörde
Aktuelles der Zulassungsbehörde eVB zum Abruf (Versicherungsnachweis zur Zulassung) Zum 01.03.2008 wurde die bisherige Deckungskarte (Doppelkarte) in Papierform durch die sogenannte "elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf" abgelöst. Die eVB - Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der vom Versicherer zur Zulassung eines Fahrzeuges bereitgestellt wird
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Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
die Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der KFZ-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Darunter gehören Fahrten zur Zulassungsbehörde, zu einer technischen Überwachungsorganisation (TÜV,DEKRA, GTÜ,...)zur Durchführung der Hauptuntersuchung bzw. der Sicherheitsprüfung. Fahrten zu einer Werkstatt zur Durchführung von Reparaturarbeiten zum Erlangen der Hauptuntersuchung sind ebenso möglich
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Die Zulassungsbehörde © LRA Bamberg Der Wartebereich der Zulassungsstelle © LRA Bamberg Wir haben hier für Sie alle Informationen zu den Fragen rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zusammengestellt. Klicken Sie sich einfach durch die Seiten und informieren Sie sich über alles, was Sie wissen wollen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne persönlich zur Verfügung. Info
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Formulare und Broschüren - Zulassungsbehörde -
Formulare und Broschüren - Zulassungsbehörde - Vollmacht zur Zulassung eines KFZ 479 kB Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer 115 kB Veräußerungsanzeige 460 kB Merkblatt - Tempo 100 km/h mit Anhänger 70 kB Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens 463 kB Merkblatt 06er Kennzeichen 23 kB Roten Oldtimerkennzeichen - Antrag auf Zuteilung 243 kB Merkblatt 07er Kennzeichen 21 kB
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sind auf dem Online-Portal abzurufen Hinweis Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in der Form eines Sepa-Mandats vollständigt ausgefüllt und im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen. Anträge auf Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen sind auf den Seiten des Zolls hinterlegt. Diese sind nach Angaben der Hauptzollämter zu verwenden. Vollständige Anträge können von der Zulassungsbehörde an das Hauptzollamt
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Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II für ein Neufahrzeug
© Landratsamt Bamberg, KFZ-Zulassung, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Landratsamt Bamberg Zulassungsbehörde Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II für ein Neufahrzeug nach § 12 Abs. 1 Satz 3 FZV Herr / Frau / Firma beantragt für nachfolgendes Neufahrzeug die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugidentnummer: Hersteller: Herkunftsland: Bei dem aufgeführten
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© Landratsamt Bamberg, Zulassungsbehörde, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Landratsamt Bamberg Zulassungsbehörde Merkblatt über die Verwendung von roten Oldtimerkennzeichen (07er Kennzeichen) nach § 17 FZV Oldtimer im sinne der FZV sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege
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Roten Oldtimerkennzeichen - Antrag auf Zuteilung
© Landratsamt Bamberg, Zulassungsbehörde, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Landratsamt Bamberg Zulassungsbehörde Antrag auf Erteilung eines roten Oldtimerkennzeichens Gem. § 17 FZV (07er Kennzeichen) Antragsteller Name, Vorname, Firma ______________________________________________________ Anschrift ______________________________________________________ beantragt die Zuteilung eines roten
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© Landratsamt Bamberg, Zulassungsbehörde, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Landratsamt Bamberg Zulassungsbehörde Merkblatt über die Verwendung von roten Dauerkennzeichen für wiederkehrende Verwendung (06er Händlerkennzeichen) nach § 16 FZV Rote Dauerkennzeichen können nur an zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung
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Antrag auf Ab- / Schleppgenehmigung für Kfz
© Landratsamt Bamberg, Zulassungsbehörde, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Landratsamt Bamberg Zulassungsbehörde Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des § 15 a (1) und (2) StVO zum Abschleppen von Fahrzeugen (zugelassenes Fahrzeug bleibt auf der Strecke von A nach B bleibt liegen) § 33 (1) Satz 1 StVZO zum Schleppen von Fahrzeugen (nicht zugelassenes Fahrzeug von A
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Kfz-Zulassungsbehörde am 28. Februar 2007 ab 15:00 Uhr geschlossen
Die Schalter der Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Bamberg werden am Mittwoch, 28. Februar 2007 schon ab 15:00 Uhr geschlossen. Grund ist die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. März 2007. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verarbeitet die Mitteilungen der Zulassungsbehörden nach altem Recht zum letzten Mal am 28. Februar und stellt dann sofort auf das neue Verfahren
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Keine Zulassung von Fahrzeugen bei rückständiger Kfz-Steuer
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Bamberg weist darauf hin, dass ab 01.01.2006 Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden können, wenn für den künftigen Halter des Fahrzeuges Kfz-Steuerrückstände bestehen. Die Prüfung erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsbehörde. Werden Rückstände festgestellt, darf die Zulassung des Fahrzeuges erst erfolgen, wenn die angezeigten Rückstände
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Leiter der Zulassungsstelle am Landratsamt Bamberg wechselt
vor allem mit der Polizei und der Zulassungsbehörde in der Stadt Bamberg aus und legte stets großen Wert darauf, die Kunden nur mit dem unbedingt erforderlichen bürokratischen Aufwand zu belasten. Vor allem die Autohäuser wussten diesen Service zu schätzen. Wie die Anforderungen an die Zulassung mit den Jahren zugenommen haben, machen zwei Zahlen anschaulich: 1984 betrug der Kfz-Bestand im Landkreis 69.844 Fahrzeuge
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Übernahme der KFZ-Steuer durch die Zollämter
© LRA Bamberg Logo des Landkreises Bamberg © LRA Bamberg Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ab 18. April 2014 ihre Fahrzeuge auf so genannte Grüne Kennzeichen zulassen möchten, müssen einen gesonderten Antrag bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Der sich noch im Umlauf befindliche alte Antrag des Finanzamtes kann nicht mehr anerkannt werden. Ab dem 18. April 2014 ist ausschließlich
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Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Bamberg informiert darüber, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab dem 01.10.2005 ein neues Aussehen und eine neue Bezeichnung erhalten. Von diesem Tag an gibt es in jeder Kfz-Zulassungsbehörde nur noch die neuen EU-harmonisierten Zulassungsdokumente, und zwar die - Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein