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  • Aktuelles der Zulassungsbehörde

    Aktuelles der Zulassungsbehörde eVB zum Abruf (Versicherungsnachweis zur Zulassung) Zum 01.03.2008 wurde die bisherige Deckungskarte (Doppelkarte) in Papierform durch die sogenannte "elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf" abgelöst. Die eVB - Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der vom Versicherer zur Zulassung eines Fahrzeuges bereitgestellt wird

  • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

    die Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der KFZ-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Darunter gehören Fahrten zur Zulassungsbehörde, zu einer technischen Überwachungsorganisation (TÜV,DEKRA, GTÜ,...)zur Durchführung der Hauptuntersuchung bzw. der Sicherheitsprüfung. Fahrten zu einer Werkstatt zur Durchführung von Reparaturarbeiten zum Erlangen der Hauptuntersuchung sind ebenso möglich

  • Die Zulassungsbehörde

    Die Zulassungsbehörde © LRA Bamberg Der Wartebereich der Zulassungsstelle © LRA Bamberg Wir haben hier für Sie alle Informationen zu den Fragen rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zusammengestellt. Klicken Sie sich einfach durch die Seiten und informieren Sie sich über alles, was Sie wissen wollen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne persönlich zur Verfügung. Info

  • Formulare und Broschüren - Zulassungsbehörde -

    Formulare und Broschüren - Zulassungsbehörde - Vollmacht zur Zulassung eines KFZ 479 kB Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer 115 kB Veräußerungsanzeige 460 kB Merkblatt - Tempo 100 km/h mit Anhänger 70 kB Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens 463 kB Merkblatt 06er Kennzeichen 23 kB Roten Oldtimerkennzeichen - Antrag auf Zuteilung 243 kB Merkblatt 07er Kennzeichen 21 kB

  • Kraftfahrzeugsteuer

    sind auf dem Online-Portal abzurufen Hinweis Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in der Form eines Sepa-Mandats vollständigt ausgefüllt und im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen. Anträge auf Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen sind auf den Seiten des Zolls hinterlegt. Diese sind nach Angaben der Hauptzollämter zu verwenden. Vollständige Anträge können von der Zulassungsbehörde an das Hauptzollamt

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