Sprungziele
Seiteninhalt

Ankommender ukrainischer Flüchtling: Was ist zu tun?

Wir erklären Schritt für Schritt was zu tun ist:

Schritt 1: im Rathaus der Wohnsitzgemeinde melden

Geflüchtete aus der Ukraine, die sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten wollen und / oder finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt benötigen, brauchen zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und später eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Dazu ist nötig:

  • Anmeldung im Rathaus der Wohnsitzgemeinde (auch bei vorübergehender Wohnung)
  • Vorlage der Ausweisdokumente im Rathaus

 Die Ausländerbehörde schickt danach innerhalb weniger Tage automatisch per Post

  • eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG
  • einen Antrag auf Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG

Wichtig: vermerken Sie Ihren Namen auf Ihrem Briefkasten, damit Sie Post bekommen können!

Schritt 2: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II / SGB XII

Sobald Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, können sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Die Leistungen müssen beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular:

Bitte lesen Sie hierzu diese Informationen! Hier...

Den ausgefüllten SGB II-Antrag schicken Sie bitte an das Jobcenter Landkreis Bamberg, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg.
Den ausgefüllten SGB XII-Antrag schicken Sie bitte an das Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg.


Weitere Informationen

  • zum SGB II-Antrag
    beim Jobcenter des Landkreises Bamberg unter Tel.Nr. 0951/91721-798 oder E-Mail Jobcenter-LK-Bamberg@jobcenter-ge.de
  • zum SGB XII-Antrag
    beim Landratsamt Bamberg – Fachbereich Soziales - unter Tel.Nr. 0951 / 85 –

- 513 Buchstabe A - HE
- 134 Buchstabe Hf - Kn
- 162 Buchstabe Ko - Ne
- 551 Buchstabe Nf - Z

oder E-Mail shv@lra-ba.bayern.de

  •  zur Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG
                                       
    Der Termin für die tatsächliche Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels wird Ihnen per Post mitgeteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Anträge mehrere Wochen dauern kann. Wir bitten, nicht ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorzusprechen.

    Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde für Fragen zu ukrainischen Flüchtlingen sind:
    - Herr Weiß 0951 / 85 382
    - Frau Dechant 0951 / 85 386
    - Herr Helmschrott 0951/ 85 389
    Die Mailadresse der Ausländerbehörde lautet: abh@lra-ba.bayern.de
  • zum Kindergeld
    bei der der Familienkasse Bayern Nord unter Tel.Nr. 0911529-2002 oder E-Mail Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de
  • in den Rathäusern der Kommunen

  • Vermittlung von Dolmetschern in den Rathäusern der Kommunen