Sprungziele
Seiteninhalt

Infos - Umtausch Führerschein

Seit 01.01.1999 gilt das neue Fahrerlaubnisrecht. Seit diesem Datum gibt es den EU-Kartenführerschein. Er hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.


Fristen Pflichtumtausch für Führerscheine - Ausgestellt vor dem 19. Januar 2013

Mit Änderung der Fahrlaubnis-Verordnung wurde der sog. Pflichtumtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine eingeführt. Hierbei gelten folgende Fristen:

Graue und rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
 
Unbefristete Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 1999 - 2001  19.01.2026
 2002 - 2004  19.01.2027
 2005 - 2007  19.01.2028
 2008  19.01.2029
 2009  19.01.2030
 2010  19.01.2031
 2011  19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind

Alle Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, unterliegen bereits der 15-Jahres-Befristung.
Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter 4b ersichtlich.

Bild Führerschein Frau Mustermann © Bundesdruckerei
Bild Führerschein Frau Mustermann © Bundesdruckerei