Pfandleihergewerbe
Allgemeine Beschreibung (Pfandleihergewerbe)
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 GewO.
Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden, wobei das Faustpfand nur eine bewegliche Sache oder ein Wertpapier sein kann.
Der Pfandleiher vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übertragene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Zuständigkeit (Pfandleihergewerbe)
Betriebsstätte Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.
Betriebsstätte Stadt Bamberg
Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.
Unterlagen (Pfandleihergewerbe)
Antrag
(Der Antrag ist über die zuständige Betriebssitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen)
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Auskunft Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Bescheinigung Insolvenzverfahren
Bescheinigung über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes
Steuerbescheinigungen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Betriebsmittel
Nachweis über die erforderlichen Betriebsmittel
Bankbürgschaft / Eigenkapitalnachweis
Vorlage einer Bankbürgschaft über 15.000,00 € (verfügbar über sechs Monate) oder eines Eigenkapitalnachweises in entsprechender Höhe
Betriebsversicherung
Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherung
Grundrisspläne
Grundrisspläne der Betriebsräume