Versteigerergewerbe
Allgemeine Beschreibung
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke und fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung (GewO).
Versteigern heißt:
- innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung
- eine Mehrzahl von Personen auffordern,
- eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben,
- dass diese Personen im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestangebot,
- Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber abgeben.
Zuständigkeit
Betriebsstätte Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.
Betriebsstätte Stadt Bamberg
Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.
Unterlagen
Antrag
Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34b GewO - Versteigerergewerbe - Az. 31 - 8264" angeben.)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34b GewO - Versteigerergewerbe - Az. 31 - 8264" angeben.)
Auskunft über Insolvenzverfahren
des zuständigen Amtsgerichtes
Bescheinigung in Steuersachen
des zuständigen Finanzamtes
Sofern Antragsteller eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person oder Verein
Auskunft über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes für juristische Person oder Verein
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für juristische Person oder Verein
Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF
Kosten
Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis im Versteigerergewerbe bewegt sich zwischen 50,00 € und 1.000,00 €.