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Versteigerergewerbe

Allgemeine Beschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke und fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung (GewO).

Versteigern heißt:

  • innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung
  • eine Mehrzahl von Personen auffordern,
  • eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben,
  • dass diese Personen im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestangebot,
  • Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber abgeben.

Zuständigkeit

Betriebsstätte Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.


Betriebsstätte Stadt Bamberg

Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Unterlagen

Antrag

Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Polizeiliches Führungszeugnis

zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34b GewO - Versteigerergewerbe - Az. 31 - 8264" angeben.)


Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34b GewO - Versteigerergewerbe - Az. 31 - 8264" angeben.)


Auskunft über Insolvenzverfahren

des zuständigen Amtsgerichtes


Bescheinigung in Steuersachen

des zuständigen Finanzamtes


Sofern Antragsteller eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:

Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person oder Verein

Auskunft über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes für juristische Person oder Verein

Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für juristische Person oder Verein

  

Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF

Kosten

Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis im Versteigerergewerbe bewegt sich zwischen 50,00 € und 1.000,00 €.