Versteigerergewerbe
Allgemeine Beschreibung (Versteigerergewerbe)
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke und fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis nach § 34 b GewO.
Versteigern heißt:
- innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung
- eine Mehrzahl von Personen auffordern,
- eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben,
- dass diese Personen im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestangebot,
- Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber abgeben.
Zuständigkeit (Versteigerergewerbe)
Betriebsstätte Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.
Betriebsstätte Stadt Bamberg
Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.
Unterlagen (Versteigerergewerbe)
Antrag
(Der Antrag ist über die zuständige Gemeinde des Betriebssitzes beim Landratsamt einzureichen)
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Auskunft Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Bescheinigung Insolvenzverfahren
Bescheinigung über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes
Steuerbescheinigungen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF
Kosten (Versteigerergewerbe)
Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis nach § 34 b GewO bewegt sich
- zwischen 50,00 € und 1.000,00 €.