Wildgehege
Für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild gelten seit 1. Januar 2007 neue Richtlinien (GehegewildR). Für geplante Wildgehege sind seither ausschließlich Gehegegrößen ab 10 Hektar Fläche genehmigungsbedürftig. Für die überwiegende Mehrzahl an kleineren Gehegen besteht damit lediglich eine Anzeigepflicht.
Nach früheren Vorschriften erteilte Genehmigungen gelten weiter. Anzuzeigen sind auch wesentliche Änderungen (Gehegeerweiterungen, Wechsel der Tierart etc.). Bei einer befristeten Genehmigung ist für Gehege ab 10 ha auch weiterhin rechtzeitig die Verlängerung zu beantragen. Für Gehegegrößen unter 10 ha ist nach Auslaufen der befristeten Genehmigung der Weiterbetrieb beim Labdratsamt Bamberg nur anzuzeigen.