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Fischerprüfung

Wer in Bayern angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung ablegen (§§ 4 bis 8 AVBayFiG).


Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 12 Jahre.


Prüfungsbehörde

Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die Prüfung wird im Online-Verfahren abgelegt (§ 4 Abs. 1 AVFiG).


Anmeldung

Online-Anmeldung und nähere Informationen über
Fischerprüfung online für Bayern oder

www.lfl.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).