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Fischerprüfung

Einen Fischereischein auf Lebenszeit erhält in aller Regel nur, wer nachweislich die staatliche Fischerprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung bestanden hat. Die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit erfolgt dann von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde (Wohnsitzgemeinde).


Vorbereitung und Durchführung der Prüfung

Prüfungstermine und Einzelheiten zur Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung der Fischerprüfung sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: 
https://lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php


Prüfungsbehörde

Prüfungsbehörde ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) die Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Weilheimer Str. 8 in 82319 Starnberg.