Wiederzulassung (außerbetriebgesetztes Fahrzeug)
Benötigte Unterlagen - Wiederzulassung (abgemeldetes Fahrzeug)
Möchten Sie ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug, zum Beispiel ein über den Winter stillgelegtes Motorrad, wieder in den Verkehr bringen, benötigen Sie eine Wiederzulassung (gleicher Halter und gleiches Fahrzeug). Bitte legen Sie uns hierfür folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Nachweis über Versicherungsschutz in Form der eVB
- evtl.die entstempelten Kennzeichenschilder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- gültige HU - Bescheinigung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Halter nicht persönlich vorspricht
ACHTUNG:
Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug ausgestellt und soll dieses nun wieder auf den selben Halter mit dem selben Kennzeichen zugelassen werden, so ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich!
Gebühren - Wiederzulassung
Die Gebühren für die Wiederzulassung belaufen sich derzeit für Fahrzeuge, für die bereits die neuen Papiere ausgestellt sind, auf 23,90 €.
Fahrzeugbrief bei Leasinggesellschaft?
Ist Ihr Fahrzeugbrief bei einer Leasinggesellschaft hinterlegt, müssen Sie den Brief zu uns schicken lassen.
Wurde bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, kann auf die Vorlage verzichtet werden.
Es genügt eine schriftliche Einverständniserklärung über die Wiederzulassung per Fax.