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Wiederzulassung (außerbetriebgesetztes Fahrzeug)

Benötigte Unterlagen - Wiederzulassung (abgemeldetes Fahrzeug)

Möchten Sie ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug wieder in den Verkehr bringen, benötigen Sie eine Wiederzulassung (gleicher Halter und gleiches Fahrzeug). Bitte legen Sie uns hierfür folgende Unterlagen vor:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
    • Nachweis über Versicherungsschutz in Form der eVB
    • die entsprechenden Kennzeichenschilder
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
    • bei Zulassung auf Gewerbe: Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
    • gültige HU - Bescheinigung
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
    • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Halter nicht persönlich vorspricht

ACHTUNG:

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht erforderlich, wenn

    • das Fahrzeug auf den selben Halter,
    • mit dem selben Kennzeichen und
    • in unverändertem Zustand 

wieder zugelassen wird.

Gebühren - Wiederzulassung

Die Gebühren für die Wiederzulassung belaufen sich derzeit für Fahrzeuge, für die bereits die neuen Papiere ausgestellt sind, auf 23,90 €.

Fahrzeugbrief bei Leasinggesellschaft?

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II für Ihr Fahrzeug (z.B. aufgrund Leasing oder Finanzierung) bei einer Bank hinterlegt ist, ist es erforderlich, eine schriftliche Einverständniserklärung über die Wiederzulassung bei uns vorzulegen.